Pferdehaftpflichtversicherung: Unterschied zwischen den Versionen
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In der Pferdehalterhaftpflichtversicherung sind Schäden an Dritten abgedeckt, die durch ein pferdetypisches Verhalten entstanden sind – verschuldensunabhängig. Im Rahmen der vereinbarten Versicherungssummen sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden im Versicherungsschutz der Pferdehalterhaftpflichtversicherung beinhaltet. | In der Pferdehalterhaftpflichtversicherung sind Schäden an Dritten abgedeckt, die durch ein pferdetypisches Verhalten entstanden sind – verschuldensunabhängig. Im Rahmen der vereinbarten Versicherungssummen sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden im Versicherungsschutz der Pferdehalterhaftpflichtversicherung beinhaltet. | ||
'''Pferdehalterhaftpflichtversicherung Leistungsinhalte''' | |||
Leistungen | |||
Versichert Ja / Nein | |||
Personenschäden | |||
Ja | |||
Sachschäden | |||
Ja | |||
Vermögensschäden | |||
Versicherte Personen | |||
Fremd- und Gastreiterrisiko | |||
Reitbeteiligungen | |||
Gesetzliche Haftpflicht des nicht gewerbsmäßigen Tierhüters | |||
Ansprüche des nicht gewerbsmäßigen Tiehüters bei Schäden durch das gehütete Pferd | |||
Mietsachschäden | |||
An Stallungen, Reithallen | |||
Am Offenstall | |||
An gemieteten Boxen (SB 150 Euro je Schadensfall | |||
Forderungsausfallversicherung | |||
Ab einer Forderungshöhe von 2.500 Euro wird die gesamte Forderung beglichen | |||
Bis zur Deckungssumme | |||
Allgemeine Leistungen | |||
Flurschäden | |||
Weiderisiko | |||
Keine Vorschriften zur Zaunhöhe | |||
Auch mit Fremdpferden | |||
Ungewollter/gewollter Deckakt | |||
Mitversicherung von Fohlen (ab Geburt bis zum vollendeten 12. Lebensmonat) | |||
Auslandsaufenthalte (bis zu einem Jahr; außer Kanada, USA und US-Territorien) | |||
Rettungs- und Bergungskosten | |||
Vertretung vor Gerichten im versicherten Schadensfall | |||
Abwehr unberechtigter Ansprüche Dritter | |||
Führen/Reiten des Pferdes | |||
Reiten mit ungewöhnlicher oder gebissloser Zäumung | |||
Reiten ohne Sattel | |||
Mitführen eines Handpferdes | |||
Führen eines Pferdes ohne Halfter/ohne Trense | |||
Veranstaltungen | |||
Turnierteilnahme | |||
Teilnahme an Wander- und Distanzritten | |||
Teilnahme an Pferderennen | |||
Teilnahme an Schauen | |||
'''Pferdehüterhaftpflichtversicherung''' | '''Pferdehüterhaftpflichtversicherung''' |
Version vom 20. Juli 2017, 12:07 Uhr
XYZ
In der Pferdehaftpflichtversicherung wird unterschieden in die Pferdehaltehaftpflichtversicherung und der Pferdehüterhaftpflichtversicherung.
Pferdehalterhalterhaftpflichtversicherung
In der Pferdehalterhaftpflichtversicherung sind Schäden an Dritten abgedeckt, die durch ein pferdetypisches Verhalten entstanden sind – verschuldensunabhängig. Im Rahmen der vereinbarten Versicherungssummen sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden im Versicherungsschutz der Pferdehalterhaftpflichtversicherung beinhaltet.
Pferdehalterhaftpflichtversicherung Leistungsinhalte
Leistungen Versichert Ja / Nein Personenschäden Ja Sachschäden Ja Vermögensschäden
Versicherte Personen
Fremd- und Gastreiterrisiko
Reitbeteiligungen
Gesetzliche Haftpflicht des nicht gewerbsmäßigen Tierhüters
Ansprüche des nicht gewerbsmäßigen Tiehüters bei Schäden durch das gehütete Pferd
Mietsachschäden
An Stallungen, Reithallen
Am Offenstall
An gemieteten Boxen (SB 150 Euro je Schadensfall
Forderungsausfallversicherung
Ab einer Forderungshöhe von 2.500 Euro wird die gesamte Forderung beglichen
Bis zur Deckungssumme
Allgemeine Leistungen
Flurschäden
Weiderisiko
Keine Vorschriften zur Zaunhöhe
Auch mit Fremdpferden
Ungewollter/gewollter Deckakt
Mitversicherung von Fohlen (ab Geburt bis zum vollendeten 12. Lebensmonat)
Auslandsaufenthalte (bis zu einem Jahr; außer Kanada, USA und US-Territorien)
Rettungs- und Bergungskosten
Vertretung vor Gerichten im versicherten Schadensfall
Abwehr unberechtigter Ansprüche Dritter
Führen/Reiten des Pferdes
Reiten mit ungewöhnlicher oder gebissloser Zäumung
Reiten ohne Sattel
Mitführen eines Handpferdes
Führen eines Pferdes ohne Halfter/ohne Trense
Veranstaltungen
Turnierteilnahme
Teilnahme an Wander- und Distanzritten
Teilnahme an Pferderennen
Teilnahme an Schauen
Pferdehüterhaftpflichtversicherung
Der Pferdehüter hütet bzw. handelt im Auftrag des Pferdehalters. Die Pferdehüterhaftpflichtversicherung ist bei der Haltung von fremden Pferden im eigenen Stall notwendig.
Die Haftung des Stallbesitzers / Stallbetreibers, Reitlehrer, Reitschüler und Gastreiter
Obhutsversicherung / Betriebshaftpflichtversicherung
Im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses haftet der Stallbesitzer für Schäden aus der beruflichen Tätigkeit seiner angestellten Aushilfen und Pferdepfleger. Im Regelfall sind Schäden an Pensionspferden nicht versichert, diese können über die Obhutsversicherung / Betriebshaftpflichtversicherung abgesichert werden.
Reitlehrerhaftpflichtversicherung
Die Haftung regelt § 823 BGB für den freiberuflichen Reitlehrer, dem zur Folge eine Reitlehrerhaftpflichtversicherung zu empfehlen ist. Der freiberufliche Reitlehrer haftet persönlich für Schäden während des Reitunterrichts, die aus Fahrlässigkeit entstanden sind.
Der angestellte Reitlehrer ist im Regelfall während seiner beruflichen Tätigkeit über den Arbeitgeber versichert. Jedoch sollte geprüft werden, ob die Reitlehrerhaftpflichtversicherung einen ausreichenden Versicherungsschutz zur Verfügung stellt.
Schulpferdehaftpflichtversicherung
Im Rahmen der Schulpferdehaftpflichtversicherung sind Reitschüler über den Betreiber mitversichert.
Fremdreiter / Gastreiter
Als Fremdreiter / Gastreiter werden Personen bezeichnet, die unregelmäßig mit Pferden umgehen, diese unregelmäßig reiten und keine Gegenleistung in Form von Geld erbringen.