Pferdehaftpflichtversicherung: Unterschied zwischen den Versionen
Meier (Diskussion | Beiträge) |
Meier (Diskussion | Beiträge) |
||
Zeile 67: | Zeile 67: | ||
| Rettungs- und Bergungskosten || <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center> | | Rettungs- und Bergungskosten || <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center> | ||
|- | |- | ||
| | | Vertretung vor Gerichten im versicherten Schadensfall || <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center> | ||
|- | |||
| Abwehr unberechtigter Ansprüche Dritter || <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center> | |||
|- | |||
! Führen/Reiten des Pferdes !! | |||
|- | |||
| Reiten mit ungewöhnlicher oder gebissloser Zäumung || <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center> | |||
|- | |||
| Reiten ohne Sattel || <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center> | |||
|- | |||
| Mitführen eines Handpferdes || <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center> | |||
|- | |||
| Führen eines Pferdes ohne Halfter/ohne Trense || <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center> | |||
|- | |||
! Veranstaltungen !! | |||
|- | |||
| Turnierteilnahme || <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center> | |||
|- | |||
| Teilnahme an Wander- und Distanzritten || <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center> | |||
|- | |||
| Teilnahme an Pferderennen || <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center> | |||
|- | |||
| Teilnahme an Schauen || <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center> | |||
|} | |} | ||
Version vom 20. Juli 2017, 12:31 Uhr
XYZ
In der Pferdehaftpflichtversicherung wird unterschieden in die Pferdehaltehaftpflichtversicherung und der Pferdehüterhaftpflichtversicherung.
Pferdehalterhalterhaftpflichtversicherung
In der Pferdehalterhaftpflichtversicherung sind Schäden an Dritten abgedeckt, die durch ein pferdetypisches Verhalten entstanden sind – verschuldensunabhängig. Im Rahmen der vereinbarten Versicherungssummen sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden im Versicherungsschutz der Pferdehalterhaftpflichtversicherung beinhaltet.
Legende:
ist versichert |
Pferdehalterhaftpflichtversicherung Leistungsinhalte
Pferdehüterhaftpflichtversicherung
Der Pferdehüter hütet bzw. handelt im Auftrag des Pferdehalters. Die Pferdehüterhaftpflichtversicherung ist bei der Haltung von fremden Pferden im eigenen Stall notwendig.
Die Haftung des Stallbesitzers / Stallbetreibers, Reitlehrer, Reitschüler und Gastreiter
Obhutsversicherung / Betriebshaftpflichtversicherung
Im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses haftet der Stallbesitzer für Schäden aus der beruflichen Tätigkeit seiner angestellten Aushilfen und Pferdepfleger. Im Regelfall sind Schäden an Pensionspferden nicht versichert, diese können über die Obhutsversicherung / Betriebshaftpflichtversicherung abgesichert werden.
Reitlehrerhaftpflichtversicherung
Die Haftung regelt § 823 BGB für den freiberuflichen Reitlehrer, dem zur Folge eine Reitlehrerhaftpflichtversicherung zu empfehlen ist. Der freiberufliche Reitlehrer haftet persönlich für Schäden während des Reitunterrichts, die aus Fahrlässigkeit entstanden sind.
Der angestellte Reitlehrer ist im Regelfall während seiner beruflichen Tätigkeit über den Arbeitgeber versichert. Jedoch sollte geprüft werden, ob die Reitlehrerhaftpflichtversicherung einen ausreichenden Versicherungsschutz zur Verfügung stellt.
Schulpferdehaftpflichtversicherung
Im Rahmen der Schulpferdehaftpflichtversicherung sind Reitschüler über den Betreiber mitversichert.
Fremdreiter / Gastreiter
Als Fremdreiter / Gastreiter werden Personen bezeichnet, die unregelmäßig mit Pferden umgehen, diese unregelmäßig reiten und keine Gegenleistung in Form von Geld erbringen.