Pferdehaftpflichtversicherung: Unterschied zwischen den Versionen
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Im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses haftet der '''Stallbesitzer''' für Schäden aus der beruflichen Tätigkeit seiner angestellten Aushilfen und Pferdepfleger. Im Regelfall sind Schäden an Pensionspferden nicht versichert, diese können über die Obhutsversicherung / Betriebshaftpflichtversicherung abgesichert werden. | Im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses haftet der '''Stallbesitzer''' für Schäden aus der beruflichen Tätigkeit seiner angestellten Aushilfen und Pferdepfleger. Im Regelfall sind Schäden an Pensionspferden nicht versichert, diese können über die Obhutsversicherung / Betriebshaftpflichtversicherung abgesichert werden. | ||
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! Leistungen !! versichert | |||
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| Personenschäden || <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center> | |||
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| Sachschäden || <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center> | |||
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| Vermögensschäden || <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center> | |||
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! Allgemeine Leistungen !! versichert | |||
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| Absicherung von Pensionspferden || <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center> | |||
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| Mitversicherung von Weidetieren || <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center> | |||
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| Mitversicherung von Fohlen und Aufzuchtpferden (ohne Reiten) bis zum 3. Lebensjahr || <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center> | |||
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| Versicherung von Reitlehrern im Wechsel || <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center> | |||
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| Gewahrsamsschäden || <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center> | |||
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| keine namentliche Nennung der eigenen Tiere oder der Ausbilder erforderlich || <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center> | |||
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| Versicherung von Güllelagern bis 1 Mio. Liter Fassungsvermögen || <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center> | |||
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| Versicherung von Kraft- und Brennstoffbehältern bis 20.000 Liter Fassungsvermögen || <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center> | |||
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Version vom 20. Juli 2017, 13:20 Uhr
XYZ
In der Pferdehaftpflichtversicherung wird unterschieden in die Pferdehaltehaftpflichtversicherung und der Pferdehüterhaftpflichtversicherung.
Pferdehalterhalterhaftpflichtversicherung
In der Pferdehalterhaftpflichtversicherung sind Schäden an Dritten abgedeckt, die durch ein pferdetypisches Verhalten entstanden sind – verschuldensunabhängig. Im Rahmen der vereinbarten Versicherungssummen sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden im Versicherungsschutz der Pferdehalterhaftpflichtversicherung beinhaltet.
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ist versichert |
Pferdehalterhaftpflichtversicherung Leistungsinhalte
Pferdehüterhaftpflichtversicherung
Der Pferdehüter hütet bzw. handelt im Auftrag des Pferdehalters. Die Pferdehüterhaftpflichtversicherung ist bei der Haltung von fremden Pferden im eigenen Stall notwendig.
Die Haftung des Stallbesitzers / Stallbetreibers, Reitlehrer, Reitschüler und Gastreiter
Obhutsversicherung / Betriebshaftpflichtversicherung
Im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses haftet der Stallbesitzer für Schäden aus der beruflichen Tätigkeit seiner angestellten Aushilfen und Pferdepfleger. Im Regelfall sind Schäden an Pensionspferden nicht versichert, diese können über die Obhutsversicherung / Betriebshaftpflichtversicherung abgesichert werden.
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Reitlehrerhaftpflichtversicherung
Die Haftung regelt § 823 BGB für den freiberuflichen Reitlehrer, dem zur Folge eine Reitlehrerhaftpflichtversicherung zu empfehlen ist. Der freiberufliche Reitlehrer haftet persönlich für Schäden während des Reitunterrichts, die aus Fahrlässigkeit entstanden sind.
Der angestellte Reitlehrer ist im Regelfall während seiner beruflichen Tätigkeit über den Arbeitgeber versichert. Jedoch sollte geprüft werden, ob die Reitlehrerhaftpflichtversicherung einen ausreichenden Versicherungsschutz zur Verfügung stellt.
Schulpferdehaftpflichtversicherung
Im Rahmen der Schulpferdehaftpflichtversicherung sind Reitschüler über den Betreiber mitversichert.
Fremdreiter / Gastreiter
Als Fremdreiter / Gastreiter werden Personen bezeichnet, die unregelmäßig mit Pferden umgehen, diese unregelmäßig reiten und keine Gegenleistung in Form von Geld erbringen.