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Der Versicherungsbeitrag ist i.d. R. Ein Jahresbeitrag, bemißt sich also für die Dauer eines Jahres. Ausnahmen stellen unterjährige Versicherungen dar, wie die Reiseversicherung und weitere. | |||
Die Zahlweise des Beitrges kann der Versicherungsnehmer frei wählen. Mögliche Zahlweisen, sofern keine Mindestbeiträge unterschritten werden, sind die monatliche, vierteljährliche, halbjährliche und jährliche Zählweise. | |||
Version vom 30. Juli 2017, 07:30 Uhr
Der Versicherungsbeitrag ist i.d. R. Ein Jahresbeitrag, bemißt sich also für die Dauer eines Jahres. Ausnahmen stellen unterjährige Versicherungen dar, wie die Reiseversicherung und weitere.
Die Zahlweise des Beitrges kann der Versicherungsnehmer frei wählen. Mögliche Zahlweisen, sofern keine Mindestbeiträge unterschritten werden, sind die monatliche, vierteljährliche, halbjährliche und jährliche Zählweise.
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