Cyberversicherung Cyberrisk, Ausschlüsse: Unterschied zwischen den Versionen
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- kerntechnische, atomare Anlagen<br /> | - kerntechnische, atomare Anlagen<br /> | ||
Der Umfang der Deckungsmöglichkeiten ist bei der jungen Versicherungssparte noch in der Findung. So sind Erweiterungen denkbar. |
Version vom 2. August 2017, 06:19 Uhr
Folgend die Ausschlüsse, die nahezu bei allen Angeboten der Versicherer zum tragen kommen:
- vorsätzliche Pflichtverletzungen
- strafbares Verhalten
- Schadenverursachung vorsätzlich
- Verrat von Geschäfts- Betriebsgeheimnissen
- Krieg, Terror
-Transaktionen auf dem Finanzmarkt
- Kartell- und Wettbewerbsverstösse
- Patent- und Wettbewerbsverstösse
- Glücksspiel
- Seiten mit pornographischen Inhalten
- Vertragsstrafen
- Verfahren die bereits anhängig sind
- Diskriminierungen
- kerntechnische, atomare Anlagen
Der Umfang der Deckungsmöglichkeiten ist bei der jungen Versicherungssparte noch in der Findung. So sind Erweiterungen denkbar.