Maschinenversicherung, Einzelprüfung v. Geräten: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
(Die Seite wurde neu angelegt: „Maschinenversicherung, Einzelprüfung Bei nachfolgenden Spezialgeräten erfolgt eine Einzelfallprüfung durch den Versicherer.<br /> * Auto- und Mobilkrane…“) |
|||
Zeile 7: | Zeile 7: | ||
* Steinbrecher,<br /> | * Steinbrecher,<br /> | ||
* Gerüste,<br /> | * Gerüste,<br /> | ||
* Schalungen | * Schalungen.<br /> | ||
Version vom 4. November 2016, 07:13 Uhr
Maschinenversicherung, Einzelprüfung
Bei nachfolgenden Spezialgeräten erfolgt eine Einzelfallprüfung durch den Versicherer.
- Auto- und Mobilkrane über 50 Tonnen Tragkraft,
- Hammermühlen,
- Steinbrecher,
- Gerüste,
- Schalungen.
Schlagwort: