Vertrauensschadenversicherung: Unterschied zwischen den Versionen
Zeile 2: | Zeile 2: | ||
Die Vertrauensschadenversicherung (VSV) '''greift bei unerlaubten Handlungen''' wie Betrug, Diebstahl, Veruntreuung, Sachbeschädigung, Sabotage von Betriebsangehörigen und anderen Vertrauenspersonen. Unternehmensschäden wie auch Schäden von Dritten sind versichert.<br /> | Die Vertrauensschadenversicherung (VSV) '''greift bei unerlaubten Handlungen''' wie Betrug, Diebstahl, Veruntreuung, Sachbeschädigung, Sabotage von Betriebsangehörigen und anderen Vertrauenspersonen. Unternehmensschäden wie auch Schäden von Dritten sind versichert.<br /> | ||
Nach dem geltenden Gesetzes KonTraG, das verantwortliche Geschäftsführer dazu verpflichtet, Risikosituation und Risikomanagement mehr Aufmerksamkeit zu schenken und Risiken durch vorbeugende Maßnahmen zu begrenzen, hat sich die Vertrauensschadenversicherung als wirksames Instrumentarium bewährt. Auch deshalb, weil verantwortliche Firmenleiter für dieses Risiko mit einer Vertrauensschadenversicherung kaum mehr haftbar gemacht werden können. | |||
Version vom 18. August 2017, 10:45 Uhr
Die Vertrauensschadenversicherung (VSV) greift bei unerlaubten Handlungen wie Betrug, Diebstahl, Veruntreuung, Sachbeschädigung, Sabotage von Betriebsangehörigen und anderen Vertrauenspersonen. Unternehmensschäden wie auch Schäden von Dritten sind versichert.
Nach dem geltenden Gesetzes KonTraG, das verantwortliche Geschäftsführer dazu verpflichtet, Risikosituation und Risikomanagement mehr Aufmerksamkeit zu schenken und Risiken durch vorbeugende Maßnahmen zu begrenzen, hat sich die Vertrauensschadenversicherung als wirksames Instrumentarium bewährt. Auch deshalb, weil verantwortliche Firmenleiter für dieses Risiko mit einer Vertrauensschadenversicherung kaum mehr haftbar gemacht werden können.
Schlagwort: Vertrauensschaden, Vertrauensschadenversicherung, Veruntreuungsversicherung