Cyberversicherung Cyberrisk, Schadennachmeldung: Unterschied zwischen den Versionen
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Schäden werden nicht immer sofort bemerkt. Ist der Vertrag bereits gekündigt und ein Schaden wird bemerkt, so leistet der Versicherer dennoch, sofern eine bestimmte Nachmeldefrist (von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich) eingehalten wird.<br /> | |||
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Version vom 2. September 2017, 08:56 Uhr
Schäden werden nicht immer sofort bemerkt. Ist der Vertrag bereits gekündigt und ein Schaden wird bemerkt, so leistet der Versicherer dennoch, sofern eine bestimmte Nachmeldefrist (von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich) eingehalten wird.
Schlagwort: Schadennachmeldungen, Schadennachmeldefrist
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