Gebäudeversicherung private, nicht versichert sind...: Unterschied zwischen den Versionen

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- grundsätzlich vorsätzlich oder grob fahrlässig angerichtete Schäden.<br />
- grundsätzlich vorsätzlich oder grob fahrlässig angerichtete Schäden.<br />
- Sachen die ihrem Zweck Wärme und/oder Feuer ausgesetzt wurden, Beispiel: Kaminbrand<br />
- Sachen die ihrem Zweck Wärme und/oder Feuer ausgesetzt wurden, Beispiel: Kaminbrand<br />
- Schäden aufgrund einer Überschwemmung, Grundwasser oder Rückstau aus der Kanalisation, der witterungsbedingt erfolgt<br/>
- Schäden aufgrund einer Überschwemmung, Grundwasser, Rückstau aus der Kanalisation, der witterungsbedingt erfolgt<br/>
- Schäden, die entstanden sind, bevor das Gebäude fertiggestellt wurde<br/>
- Schäden, die entstanden sind, bevor das Gebäude fertiggestellt wurde<br/>
- Schäden, die während des Umbaus entstehen, und als Folge das Gebäude unbenutzbar wird<br/>
- Schäden, die während des Umbaus entstehen, und als Folge das Gebäude unbenutzbar wird<br/>

Version vom 3. November 2017, 06:08 Uhr

Nicht versichert sind:

- grundsätzlich vorsätzlich oder grob fahrlässig angerichtete Schäden.
- Sachen die ihrem Zweck Wärme und/oder Feuer ausgesetzt wurden, Beispiel: Kaminbrand
- Schäden aufgrund einer Überschwemmung, Grundwasser, Rückstau aus der Kanalisation, der witterungsbedingt erfolgt
- Schäden, die entstanden sind, bevor das Gebäude fertiggestellt wurde
- Schäden, die während des Umbaus entstehen, und als Folge das Gebäude unbenutzbar wird
- Sturmschäden aufgrund einer Windstärke unter 8
- Schäden an Mobiliar, das nicht mit dem Gebäude fest verbunden ist

Durch den Zusatzbaustein "Elementar" sind folgende Schäden versicherbar:

- Erdrutsch
- Erdsenkung
- Lawinen
- Sturmflut
- Schnee
- Hagel


👁 Siehe auch: Gebäudeversicherung private, grobe Fahrlässigkeit

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Schlagwort: Elementarschadenversicherung, Unwetterversicherung