Gebäudeversicherung private, nicht versichert sind...: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 3. November 2017, 06:09 Uhr
Nicht versichert sind:
- grundsätzlich vorsätzlich oder grob fahrlässig angerichtete Schäden.
- Sachen die ihrem Zweck Wärme und/oder Feuer ausgesetzt wurden, Beispiel: Kaminbrand
- Schäden aufgrund einer Überschwemmung, Grundwasser, Rückstau aus der Kanalisation, der witterungsbedingt erfolgt
- Schäden, die entstanden sind, bevor das Gebäude fertiggestellt wurde
- Schäden, die während des Umbaus entstehen, und als Folge das Gebäude unbenutzbar wird
- Sturmschäden aufgrund einer Windstärke unter 8
- Schäden an Mobiliar, das nicht mit dem Gebäude fest verbunden ist
Durch den Zusatzbaustein "Elementar" sind folgende Schäden zusätzlich versicherbar:
- Erdrutsch
- Erdsenkung
- Lawinen
- Sturmflut
- Schnee
- Hagel
👁 Siehe auch: Gebäudeversicherung private, grobe Fahrlässigkeit
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Schlagwort: Elementarschadenversicherung, Unwetterversicherung