Rentenversicherung gesetzliche, Rentenformel: Unterschied zwischen den Versionen
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2.6. Anfallende Sozialversicherungsabgaben - Rentennettorechner | |||
Krankenversicherung: = ja Beiträge aus der gesetzlichen Rente werden zur Hälfte vom Rentner und dem Rentenversicherungsträger gezahlt. Der Beitragssatz beläuft sich gesamt in 2016 auf 14,6 %. | |||
Pflegeversicherung: ja = Pflegeversicherungssatz 2,35% in 2016. | |||
Rentenversicherung: entfällt | |||
Arbeitslosenversicherung: entfällt | |||
mtl. Altersrente lt. Renteninformation (brutto) in Euro | |||
BERECHNEN | |||
Ihre monatliche Altersrente (netto) beträgt: | |||
2.7. Die Rentenformel - so wird die Bruttorente errechnet | |||
Entgeltpunkte, Zugangsfaktor, Rentenartfaktor und der aktuelle Rentenwert miteinander multipliziert ergeben die Bruttorente | |||
Und so wird gerechnet | |||
Entgeltpunkte (EP) x Zugangsfaktor (ZF) x Rentenartfaktor (RaF ) x aktueller Rentenwert (aRW) ergibt die Monatsrente (brutto) | |||
2.7.1. Entgeltpunkte (EP) | |||
Das Einkommen aller Versicherten wird jedes Jahr verglichen. Für einen durchschnittlichen Verdienst gibt es einen Entgeltpunkt, Wert 1,0. Bei niedrigerem Verdienst ergibt das einen 0,XXX Wert, bei höherem Durchschnittsverdienst einen 1,XXX Wert. Die Jahreswerte werden addiert und ergeben die Gesamtzahl der Entgeltpunkte, die in die Berechnung einfliessen. | |||
Keine Unterschiede zwischen Ost und West, das Einkommen der Bürger in den neuen Bundesländern wird dem Einkommen gleichgestellt bzw. hochgerechnet. | |||
2.7.2. Zugangsfaktor (ZF) | |||
Der Zugangsfaktor beträgt für die Regelaltersgrenze mit 65 Jahren 1,0. Seit dem Jahr 2012 wird die Regelaltersgrenze in Schritten erhöht. Bei frühzeitigerem Rentenbeginn wird die Rente um 0,3 Prozent pro Monat gesenkt. D.h. ein Jahr früher in Rente zu gehen, vermindert den Rentenanspruch um 3,6 Prozent (Zugangsfaktor = 0,964) Geht man ein Jahr später in Rente wird der Rentenberechnung ein höherer Zugangsfaktor zu Grunde gelegt (Zugangsfaktor = 1,06). | |||
2.7.3. Rentenartfaktor (RaF) | |||
Jede Rentenart hat ihren eigenen Rentenfaktor, diese beträgt für die | |||
Altersrenten 1,0 | |||
Volle Erwerbsminderungsrente 1,0 | |||
Halbe Erwerbsminderungsrente 0,5 | |||
grosse Witwenrente 0,55 | |||
kleine Witwenrente 0,25 | |||
Vollwaisenrente 0,2 | |||
2.7.4. Aktueller Rentenwert (aRW) | |||
Der aktuelle Rentenwert wird jährlich jeweils zum 1.7. (Anpassung an die Lohnentwicklung) von der Bundesregierung neu festgelegt. Für die alten Bundesländern beträgt der Wert Euro 29,21, für die neuen Länder Euro 27,05 (Stand 01-07-2015). Ein Entgeltpunkt entspricht diesem Wert. |
Version vom 5. November 2017, 08:27 Uhr
2.6. Anfallende Sozialversicherungsabgaben - Rentennettorechner
Krankenversicherung: = ja Beiträge aus der gesetzlichen Rente werden zur Hälfte vom Rentner und dem Rentenversicherungsträger gezahlt. Der Beitragssatz beläuft sich gesamt in 2016 auf 14,6 %. Pflegeversicherung: ja = Pflegeversicherungssatz 2,35% in 2016. Rentenversicherung: entfällt Arbeitslosenversicherung: entfällt
mtl. Altersrente lt. Renteninformation (brutto) in Euro
BERECHNEN
Ihre monatliche Altersrente (netto) beträgt: 2.7. Die Rentenformel - so wird die Bruttorente errechnet
Entgeltpunkte, Zugangsfaktor, Rentenartfaktor und der aktuelle Rentenwert miteinander multipliziert ergeben die Bruttorente
Und so wird gerechnet Entgeltpunkte (EP) x Zugangsfaktor (ZF) x Rentenartfaktor (RaF ) x aktueller Rentenwert (aRW) ergibt die Monatsrente (brutto)
2.7.1. Entgeltpunkte (EP)
Das Einkommen aller Versicherten wird jedes Jahr verglichen. Für einen durchschnittlichen Verdienst gibt es einen Entgeltpunkt, Wert 1,0. Bei niedrigerem Verdienst ergibt das einen 0,XXX Wert, bei höherem Durchschnittsverdienst einen 1,XXX Wert. Die Jahreswerte werden addiert und ergeben die Gesamtzahl der Entgeltpunkte, die in die Berechnung einfliessen. Keine Unterschiede zwischen Ost und West, das Einkommen der Bürger in den neuen Bundesländern wird dem Einkommen gleichgestellt bzw. hochgerechnet.
2.7.2. Zugangsfaktor (ZF)
Der Zugangsfaktor beträgt für die Regelaltersgrenze mit 65 Jahren 1,0. Seit dem Jahr 2012 wird die Regelaltersgrenze in Schritten erhöht. Bei frühzeitigerem Rentenbeginn wird die Rente um 0,3 Prozent pro Monat gesenkt. D.h. ein Jahr früher in Rente zu gehen, vermindert den Rentenanspruch um 3,6 Prozent (Zugangsfaktor = 0,964) Geht man ein Jahr später in Rente wird der Rentenberechnung ein höherer Zugangsfaktor zu Grunde gelegt (Zugangsfaktor = 1,06).
2.7.3. Rentenartfaktor (RaF)
Jede Rentenart hat ihren eigenen Rentenfaktor, diese beträgt für die
Altersrenten 1,0 Volle Erwerbsminderungsrente 1,0 Halbe Erwerbsminderungsrente 0,5 grosse Witwenrente 0,55 kleine Witwenrente 0,25 Vollwaisenrente 0,2 2.7.4. Aktueller Rentenwert (aRW)
Der aktuelle Rentenwert wird jährlich jeweils zum 1.7. (Anpassung an die Lohnentwicklung) von der Bundesregierung neu festgelegt. Für die alten Bundesländern beträgt der Wert Euro 29,21, für die neuen Länder Euro 27,05 (Stand 01-07-2015). Ein Entgeltpunkt entspricht diesem Wert.