Hausratversicherung, Diebstahl aus KFZ: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 20. November 2017, 09:30 Uhr
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In der Hausratversicherung besteht Versicherungsschutz für Sachen, die vorübergehend im verschlossenen Innenraum bzw. Kofferraum des Fahrzeuges aufbewahrt werden. Im speziellen ist der Diebstahl von Sachen aus dem Kfz – durch Aufbrechen des Fahrzeugs - , die Zerstörung von Sachen oder deren Beschädigung. Die Verwendung eines falschen Schlüssels wird dem Aufbrechen gleichgesetzt. Bei elektronischen Geräten oder Fotoapparaten wird vorausgesetzt, dass diese so im Fahrzeug untergebracht werden, dass diese von außen nicht sichtbar sind.
Nicht versichert
Nicht unter den Versicherungsschutz der Hausratversicherung (Diebstahl aus Kfz) fallen Geld und Wertpapiere.
Höhe des Versicherungsschutzes
Die Höhe des Versicherungsschutzes für Diebstähle aus Kfz richtet sich nach den tariflichen Bestimmungen der einzelnen Versicherungsgesellschaft. Oftmals besteht eine summenmäßige Obergrenze, die durch den Versicherer im Schadenfall geleistet wird.
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