Berufshaftpflichtversicherungsvergleich, VERSICHERUNGSVERGLEICH Architekt / Ingenieur: Unterschied zwischen den Versionen
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Die Berufshaftpflichtversicherung für Architekten und Ingenieure ist die gesetzliche Haftpflichtversicherung des Versicherungsnehmers, die die finanziellen Folgen aufgrund von Verstößen im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit versichert. | Die Berufshaftpflichtversicherung für Architekten und Ingenieure ist die gesetzliche Haftpflichtversicherung des Versicherungsnehmers, die die finanziellen Folgen aufgrund von Verstößen im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit versichert. | ||
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'''Versicherungsausschlüsse der Berufshaftpflichtversicherung''' | |||
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Aktuelle Version vom 20. November 2017, 13:23 Uhr
Die Berufshaftpflichtversicherung für Architekten und Ingenieure ist die gesetzliche Haftpflichtversicherung des Versicherungsnehmers, die die finanziellen Folgen aufgrund von Verstößen im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit versichert.
Unter den Versicherungsschutz fallen
- Personenschäden
- Sachschäden
- Vermögensschäden
Die Berufshaftpflichtversicherung für Architekten und Ingenieure kann erweitert werden für nachfolgende Tätigkeiten bzw. Schäden durch.
- Generalübernehmer
- Bauträger
- Bauherr
- Partnergesellschaften
- Planungsringe
- Arbeitsgemeinschaften
- Generalplaner
- Projektsteuerer
- Technische Immobilienbewertung (Due Diligence)
- Technisches Facility Management
- Röntgeneinrichtungen
- Elektronische Vermessungsgeräte
- Asbestschäden
- Rechtsberatung
- Rechtsdienstleistung
- Mediation
- Beratungstätigkeiten gem. VOF (Vergabeordung für freiberufliche Leistungen)
- Beratungstätigkeiten gem, VOL (Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen)
- Beratungstätigkeiten gem, VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen)
- AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz)
- Internetnutzung
- Datenschutz
Versicherter Personenkreis
- Versicherungsnehmer
- gesetzliche Vertreter des Versicherungsnehmers
- angestellte Mitarbeiter, Werkstudenten und Praktikanten des Versicherungsnehmers
- freie Mitarbeiter, die in den Betrieb des Versicherungsnehmers eingegliedert sind, auch Zeitarbeitnehmer
- Subunternehmer
- Repräsentanten
Versicherungsausschlüsse der Berufshaftpflichtversicherung
- Krieg
- Untreue
- Sanktionen
- Vermittlungsgeschäfte
- wissentliche Pflichtverletzungen
- Verzögerung der Leistung
- Selbstvornahme
- Rücktritt vom Vertrag
- Strafen und Geldbußen
- Organschaftliche Tätigkeiten
- Kraftfahrzeuge
- Luftfahrzeuge
- Wasserfahrzeuge
Beitrag zur Berufshaftpflichtversicherung für Architekten und Ingenieure
Die Beitragskalkulation zur Berufshaftpflichtversicherung für Architekten / Ingenieure richtet sich
- der zu versichernden Tätigkeit
- dem gewünschte Versicherungssumme
- dem Jahresnettohonorarumsatz
- evtl. Deckungserweiterungen