Vertragswiderruf: Unterschied zwischen den Versionen

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§ 335 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) regelt den Vertragswiderruf. Innerhalb von 14 Tagen kann der Verbraucher von bestimmten Verträgen zurückgetreten.   
§ 335 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) regelt den Vertragswiderruf. Innerhalb von 14 Tagen kann der Verbraucher von bestimmten Verträgen zurückgetreten.   
Hierzu zählen die über Fernkommunikation:Telefon,Telefax, Brief, Internet und auch Haustürgeschäfte ) geschlossenen Rechtsgeschäfte. Eine Begründung ist nicht erforderlich. Der Widerruf hat in schriftlicher Form zu erfolgen. Zur Einhaltung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Kündigung.
Hierzu zählen die über Fernkommunikation:Telefon,Telefax, Brief, Internet und auch Haustürgeschäfte ) geschlossenen Rechtsgeschäfte. Eine Begründung ist nicht erforderlich. Der Widerruf hat in schriftlicher Form zu erfolgen. Zur Einhaltung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Kündigung.
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Version vom 26. Dezember 2017, 10:25 Uhr

§ 335 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) regelt den Vertragswiderruf. Innerhalb von 14 Tagen kann der Verbraucher von bestimmten Verträgen zurückgetreten. Hierzu zählen die über Fernkommunikation:Telefon,Telefax, Brief, Internet und auch Haustürgeschäfte ) geschlossenen Rechtsgeschäfte. Eine Begründung ist nicht erforderlich. Der Widerruf hat in schriftlicher Form zu erfolgen. Zur Einhaltung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Kündigung.


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