Einkunftsarten: Unterschied zwischen den Versionen
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Der Einkommenssteuer unterliegen 7 Einkunftsarten (§ 2 Abs. 1 EStG). Es werden nur die Einnahmen berücksichtigt, die im Rahmen einer der folgenden sieben Einkunftsarten anfallen. Steuerfreie Einnahmen bleiben außer Ansatz. | Der Einkommenssteuer unterliegen 7 Einkunftsarten (§ 2 Abs. 1 EStG). Es werden nur die Einnahmen berücksichtigt, die im Rahmen einer der folgenden sieben Einkunftsarten anfallen. Steuerfreie Einnahmen (§ 3 EStG) bleiben außer Ansatz. | ||
Version vom 20. Januar 2018, 06:42 Uhr
Der Einkommenssteuer unterliegen 7 Einkunftsarten (§ 2 Abs. 1 EStG). Es werden nur die Einnahmen berücksichtigt, die im Rahmen einer der folgenden sieben Einkunftsarten anfallen. Steuerfreie Einnahmen (§ 3 EStG) bleiben außer Ansatz.
Einkunftsarten | gesetzliche Grundlagen |
---|---|
Gewinneinkünfte | |
Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft | Vorlage:§, Vorlage:§, Vorlage:§, Vorlage:§ EStG |
Einkünfte aus Gewerbebetrieb | Vorlage:§, Vorlage:§, Vorlage:§ EStG |
Einkünfte aus selbständiger Arbeit | Vorlage:§ EStG |
Überschusseinkünfte | |
Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit | Vorlage:§ EStG |
Einkünfte aus Kapitalvermögen | Vorlage:§ EStG |
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung | Vorlage:§ EStG |
Sonstige Einkünfte | Vorlage:§, Vorlage:§ EStG |
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