Einkunftsarten: Unterschied zwischen den Versionen

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| Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (Deutschland)|Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung||  [http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__21.html  §21 EStG ]
| Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (Deutschland)|Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung||  [http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__21.html  §21 EStG ]
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| Sonstige Einkünfte (Deutschland)|Sonstige Einkünfte|| § 22 und 23 EStG
| Sonstige Einkünfte (Deutschland)|Sonstige Einkünfte|| [http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__22.html  §22 EStG ], [http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__23.html  §23 EStG ]
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Version vom 20. Januar 2018, 07:09 Uhr

Der Einkommenssteuer unterliegen 7 Einkunftsarten ( § 2 Abs. 1 EStG ). Es werden nur die Einnahmen berücksichtigt, die im Rahmen einer der folgenden sieben Einkunftsarten anfallen. Steuerfreie Einnahmen ( § 3 EStG ) bleiben außer Ansatz.


Einkunftsarten gesetzliche Grundlagen
Gewinneinkünfte
Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft §13 EStG , §14 EStG
Einkünfte aus Gewerbebetrieb §15 EStG , §17 EStG
Einkünfte aus selbständiger Arbeit §18 EStG
Überschusseinkünfte
Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit §19 EStG
Einkünfte aus Kapitalvermögen § 20 EStG
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung §21 EStG
Sonstige Einkünfte §22 EStG , §23 EStG



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