Einkunftsarten: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 31. Januar 2018, 14:06 Uhr
Der Einkommenssteuer unterliegen 7 Einkunftsarten (§ 2 Abs. 1 EStG ). Es werden nur die Einnahmen berücksichtigt, die im Rahmen einer der folgenden sieben Einkunftsarten anfallen. Steuerfreie Einnahmen (§ 3 EStG ) bleiben außer Ansatz.
Einkunftsarten | gesetzliche Grundlagen |
---|---|
Gewinneinkünfte | |
Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft | §13 EStG , §14 EStG |
Einkünfte aus Gewerbebetrieb | §15 EStG , §17 EStG |
Einkünfte aus selbständiger Arbeit | §18 EStG |
Überschusseinkünfte | |
Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit | §19 EStG |
Einkünfte aus Kapitalvermögen | § 20 EStG |
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung | § 21 EStG |
Sonstige Einkünfte | § 22 EStG , § 23 EStG |
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