Altersvorsorgepflicht: Unterschied zwischen den Versionen
Meier (Diskussion | Beiträge) |
Meier (Diskussion | Beiträge) |
||
Zeile 10: | Zeile 10: | ||
- Ist der Selbständige zwischen 30 und 50 Jahre alt, besteht die Wahl zwischen privater Altersvorsorge oder gesetzliche Rentenversicherung. Hier gelten besondere Regelungen.<br /> | - Ist der Selbständige zwischen 30 und 50 Jahre alt, besteht die Wahl zwischen privater Altersvorsorge oder gesetzliche Rentenversicherung. Hier gelten besondere Regelungen.<br /> | ||
- Ist der Selbständige über 50 Jahre alt, soll keine Versicherungs-,Beitragspflicht entstehen.<br /> | - Ist der Selbständige über 50 Jahre alt, soll keine Versicherungs-, Beitragspflicht entstehen.<br /> | ||
Version vom 3. Februar 2018, 07:40 Uhr
Altersvorsorgepflicht, mögliche Gestaltung:
Selbständige wie Freiberufler, die keine private Altersvorsorge haben, sollen mit einer GroKo-Regelung zwangsverpflichtet werden, die gesetzliche Rentenversicherung zu bedienen.
- Ist der Selbständige keine 30 Jahre alt, tritt Versicherungspflicht ein.
- Nach dem Inkrafttreten der neuen Regelung sind alle, die eine selbständige Tätigkeit aufnehmen, versicherungspflichtig.
- Ist der Selbständige zwischen 30 und 50 Jahre alt, besteht die Wahl zwischen privater Altersvorsorge oder gesetzliche Rentenversicherung. Hier gelten besondere Regelungen.
- Ist der Selbständige über 50 Jahre alt, soll keine Versicherungs-, Beitragspflicht entstehen.
Schlagwort: Versicherungspflicht, Zwangsversicherung, Rentenversicherungspflicht
< zurück Einträge vorwärts > Alle Einträge zur Versicherung allgemein anzeigen zur Hauptseite
Tel.: 08105 - 778960
info@versicherungsvergleich.de
WhatsApp: 08105 - 7789 881
Sofortanfrage / Angebot
-.-.-.-