Krankenversicherungswechsel PKV-GKV: Unterschied zwischen den Versionen
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Was zählt zum Brutto-Arbeitsentgeld bzw. Brutto-Jahresarbeitsentgeld | Was zählt zum Brutto-Arbeitsentgeld bzw. Brutto-Jahresarbeitsentgeld |
Version vom 16. September 2016, 12:15 Uhr
Ein Wechsel in die Private Krankenversicherung ist für freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherungen bzw. Krankenkassen jederzeit möglich.
Zu den in Frage kommenden Personengruppen gehören Sie, wenn Sie Arbeitnehmer - mit einem monatlichen Bruttogehalt von mind. - EUR bei 12 Monatsgehältern (=Kurzform: MG) - EUR 3.530,77 bei 13 MG - EUR 3.400,00 bei 13,5 MG - EUR 3.278,58 bei 14 MG bzw. einem Jahresbruttogehalt von mind. EUR 45.900,- sind -
o d e r selbständig, freiberuflich tätig oder gewerbetreibender sind. Darüber hinaus gehören Beamte und Beamtenanwärter - unabhängig von ihrem Einkommen zu dieser Personengruppe.
Was zählt zum Brutto-Arbeitsentgeld bzw. Brutto-Jahresarbeitsentgeld 1. Gehalt 2. Vermögenswirksame Leistungen 3. Sachbezüge 4. Überstundenzuschläge 5. Ortszuschläge 6. Weihnachtsgeld 7. Urlaubsgeld 8. Bonus, der jährlich gezahlt wird 9. Steuerpflichtige Einkünfte, die aus einer Beschäftigung erzielt werden 10. Alle regelmäßigen Zulagen
Eventuell lohnt es sich in Grenzfällen mit dem Arbeitgeber zu reden, um der Krankenversicherungs-pflicht zu entgehen. Das kann Einsparungen für den Arbeitnehmer und den Arbeitgeber bringen. Sollten alle Versuche, aus der GKV herauszukommen scheitern, helfen nur noch gute Zusatzversicherungen. Hinweis: Trotz eingehender Recherchen ist es nicht ausgeschlossen, dass sich aufgrund der Vielzahl der Zahlen sowie des umfangreichen Themenkomplexes Fehler eingeschlichen haben. Eine Gewährleistung/Haftung ist aus diesem Grund nicht möglich.