Inhaltsversicherung, Versicherungsort: Unterschied zwischen den Versionen

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Versicherungsschutz besteht am Versicherungsort, '''die im Versicherungsschein bezeichneten Geschäftsräume und Lagerräume.'''
Versicherungsschutz besteht am Versicherungsort, '''die im Versicherungsschein bezeichneten Geschäftsräume und Lagerräume.'''
Neu hinzukommende Betriebsgrundstücke innerhalb Deutschlands sind bis zu bestimmten Entschädigungsgrenzen und Zeitraum automatisch mitversichert.<br />
Neu hinzukommende Betriebsgrundstücke innerhalb Deutschlands sind bis zu bestimmten Entschädigungsgrenzen und Zeitraum automatisch mitversichert.<br />




Schlagwort: Inhaltsversicherung, Inventarversicherung, Versicherungsort, versicherter Ort<br />
 
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Version vom 11. Februar 2018, 10:44 Uhr

Versicherungsschutz besteht am Versicherungsort, die im Versicherungsschein bezeichneten Geschäftsräume und Lagerräume. Neu hinzukommende Betriebsgrundstücke innerhalb Deutschlands sind bis zu bestimmten Entschädigungsgrenzen und Zeitraum automatisch mitversichert.


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