Bausparen, Förderung: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Meier (Diskussion | Beiträge) |
Meier (Diskussion | Beiträge) |
||
Zeile 4: | Zeile 4: | ||
Bausparen wird vom Staat gefördert. Wer einen Bausparvertrag abschließt, kann folgende staatliche Zuschüsse beantragen: | Bausparen wird vom Staat gefördert. Wer einen Bausparvertrag abschließt, kann folgende staatliche Zuschüsse beantragen: | ||
* die Arbeitnehmersparzulage, falls vermögenswirksame Leistungen in einen Bausparvertrag eingezahlt werden. | * die Arbeitnehmersparzulage, falls vermögenswirksame Leistungen in einen Bausparvertrag eingezahlt werden. | ||
Einkommensgrenzen: Singles | Einkommensgrenzen: Singles {{#var:14.36}} €, Ehepaare {{#var:14.37}} € zu versteuerndes Jahreseinkommen | ||
maximale Förderung: Singles | maximale Förderung: Singles {{#var:14.42}} €, Ehepaare {{#var:14.43}} € pro Jahr | ||
* die Wohnungsbauprämie | * die Wohnungsbauprämie | ||
Einkommensgrenzen: Singles {{#var:14.4}} €, Ehepaare {{#var:14.5}} € zu versteuerndes Jahreseinkommen | Einkommensgrenzen: Singles {{#var:14.4}} €, Ehepaare {{#var:14.5}} € zu versteuerndes Jahreseinkommen | ||
maximale Förderung: Singles | maximale Förderung: Singles {{#var:14.44}} €, Ehepaare {{#var:14.45}} € pro Jahr | ||
* Förderungen im Zusammenhang mit einem Wohn-Riester-Vertrag | * Förderungen im Zusammenhang mit einem Wohn-Riester-Vertrag | ||
keine Einkommensgrenze | keine Einkommensgrenze |
Version vom 21. Februar 2018, 09:05 Uhr
XXX Variablen einsetzen
Bausparen wird vom Staat gefördert. Wer einen Bausparvertrag abschließt, kann folgende staatliche Zuschüsse beantragen:
- die Arbeitnehmersparzulage, falls vermögenswirksame Leistungen in einen Bausparvertrag eingezahlt werden.
Einkommensgrenzen: Singles 17.900,00 €, Ehepaare 35.800,00 € zu versteuerndes Jahreseinkommen maximale Förderung: Singles 43,00 €, Ehepaare 86,00 € pro Jahr
- die Wohnungsbauprämie
Einkommensgrenzen: Singles 25.600,00 €, Ehepaare 51.200,00 € zu versteuerndes Jahreseinkommen maximale Förderung: Singles 45,06 €, Ehepaare 90,11 € pro Jahr
- Förderungen im Zusammenhang mit einem Wohn-Riester-Vertrag
keine Einkommensgrenze maximale Förderung: 175,00 € im Jahr, sowie 185,00 € für jedes kindergeldberechtigte Kind, das bis 2008 geboren wurde, 300,00 € für jedes nach 2008 geborene Kind Zudem können Beiträge zum Wohn-Riester-Vertrag von maximal 2.100,00 € in der Steuererklärung als Sonderausgaben angesetzt werden.
Schlagwort: