Krankenversicherung gesetzliche, Mutterschaftsgeld: Unterschied zwischen den Versionen
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haben während des Mutterschutzes einen Anspruch von {{#var:21.1}} € täglich. Der Mutterschutz beginnt vier Wochen vor dem vorausgesagten Geburtstermin. Er endet acht Wochen nach der Geburt.<br /> | |||
'''Für privat versicherte Frauen besteht Anspruch auf Mutterschaftsgeld.'''<br /> | |||
Arbeitnehmerinnen, die privat krankenversichert oder geringfügig beschäftigt sind, erhalten vom Bundesversicherungsamt ein reduziertes Mutterschaftsgeld von einmalig höchstens {{#var:21.2}} €.. | Arbeitnehmerinnen, die privat krankenversichert oder geringfügig beschäftigt sind, erhalten vom Bundesversicherungsamt ein reduziertes Mutterschaftsgeld von einmalig höchstens {{#var:21.2}} €.. | ||
Das Mutterschaftsgeld ist bei der Mutterschaftsgeldstelle des Bundesversicherungsamtes in Bonn zu beantragen.<br /> | Das Mutterschaftsgeld ist bei der Mutterschaftsgeldstelle des Bundesversicherungsamtes in Bonn zu beantragen.<br /> |
Version vom 21. Februar 2018, 12:48 Uhr
Gesetzlich krankenversicherte Frauen
haben während des Mutterschutzes einen Anspruch von 13,00 € täglich. Der Mutterschutz beginnt vier Wochen vor dem vorausgesagten Geburtstermin. Er endet acht Wochen nach der Geburt.
Für privat versicherte Frauen besteht Anspruch auf Mutterschaftsgeld.
Arbeitnehmerinnen, die privat krankenversichert oder geringfügig beschäftigt sind, erhalten vom Bundesversicherungsamt ein reduziertes Mutterschaftsgeld von einmalig höchstens 210,00 €..
Das Mutterschaftsgeld ist bei der Mutterschaftsgeldstelle des Bundesversicherungsamtes in Bonn zu beantragen.
Hier finden sie alle weiteren Erläuterungen und können das Mutterschaftsgeld online beantragen: www.mutterschaftsgeld.de
Schlagwort: Mutterschaft, Mutterschaftsgeld, Mutterschaftsgeldstelle
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