Krankenversicherung private, Heilmittel: Unterschied zwischen den Versionen
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Versicherte der privaten Krankenversicherung haben einen Leistungsanspruch auf die Versorgung mit Heilmitteln. | Versicherte der privaten Krankenversicherung haben einen Leistungsanspruch auf die Versorgung mit Heilmitteln. |
Version vom 14. November 2016, 13:53 Uhr
Krankenversicherung private, Heilmittel
Versicherte der privaten Krankenversicherung haben einen Leistungsanspruch auf die Versorgung mit Heilmitteln.
Heilmittel sind Maßnahmen / Behandlungen, die durch einen Therapeuten erbracht werden und die den folgenden Bereichen zuzuordnen sind:
- Physikalische Therapie,
- Podologische Therapie,
- Stimm-, Sprech- u. Sprachtherapie,
- und Ergotherapie.
Schlagwort: Heilmittel, Heilmittelbehandlung