Bausparen, Ansparzeit: Unterschied zwischen den Versionen

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Bausparen, Ansparzeit<br />
 
Die '''erste Phase des Bausparvertrags''' als Sonderform der kreditfinanzierten Immobilienfinanzierung ist die Ansparzeit. Sie '''dient dazu Eigenkapital für eine Baufinanzierung aufzubauen'''.
 
Das erforderliche Eigenkapital, die Mindestansparsumme, entspricht einem Prozentanteil der gesamten Bausparsumme (Ansparkapital und Darlehen). Bis zur Zuteilungsreife eines Bausparvertrages müssen meist 30 bis 50 Prozent der Bausparsumme angespart werden. Der '''Regelsparbeitrag''' des Bausparers ist in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bausparkassen (ABB) als ein bestimmter Promillesatz der gewählten Bausparsumme (Monatsbeitrag meist 3 bis 10 Promille) festgelegt.  Übliche Zahlweisen sind monatlich, viertel-, halbjährlich oder jährlich. Bei Besparung des Bausparers mit dem Regelsparbeitrag dauert die Ansparphase etwa fünf bis acht Jahre. Diese Sparrate kann bei Bedarf erhöht oder vermindert werden, dadurch verringert beziehungsweise verlängert sich die Zeitspanne, in der die Mindestansparsumme erreicht wird. Auch Sonderzahlungen und Zuflüsse aus gewährten staatlichen Förderungen verkürzen die Sparphase. In den vertraglich festgelegten Bedingungen des Bausparvertages sind eventuelle Beschränkungen hierzu vermerkt. Weiterhin kann bei finanziellen Engpässen des Bausparers ein "Ruhen des Bausparvertrages", das heißt: ein Aussetzen der Besparung, vereinbart werden. Die Zinszahlungen auf die Einzahlungen werden ebenfalls auf die Mindestansparsumme angerechnet.
 
Das Erreichen der Zuteilungsreife beendet die Ansparzeit meist noch nicht. Weitere Einzahlungen des Bausparers nach Erreichen der Zuteilungsreife erhöhen das Eigenkapital und vermindern die Darlehenssumme. Den Termin für die Auszahlung des Bausparkredites ermittelt die Bauspakasse anhand der Bewertungszahl.
 
'''Die Ansparzeit des Bausparvertrags endet mit der Zuteilung''', das heißt der Auszahlung der Kreditsumme.  '''Nimmt der Bausparer die Zuteilung nicht an, wird der Bausparvertrag fortgeführt und somit die Ansparzeit verlängert'''. Der Bausparer kann den Kredit zu einem späteren Zuteilungstermin abrufen.
 
 
 
Schlagwort: <br />Bausparen Bausparsumme, Bewertungszahl, Darlehen, effektiver Jahreszins, Guthabenzins, Mindestansparguthaben, Mindestansparzeit, Nominalzins
 
 
 
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Die '''erste Phase des Bausparvertrags''' als Sonderform der kreditfinanzierten Immobilienfinanzierung ist die Ansparzeit. Sie '''dient dazu Eigenkapital für eine Baufinanzierung aufzubauen'''.


Das erforderliche Eigenkapital, die Mindestansparsumme, wird als Prozentanteil der gesamten Bausparsumme (Ansparkapital und Darlehen) festgelegt. Bis zur Zuteilungsreife eines Bausparvertrages müssen meist 30 bis 50 Prozent der Bausparsumme angespart werden. Der '''Regelsparbeitrag''' des Bausparers ist in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bausparkassen (ABB) als ein bestimmter Promillesatz der gewählten Bausparsumme (meist 3 bis 10 Promille) festgelegt. Übliche Zahlweisen sind monatlich, viertel-, halbjährlich oder jährlich. Diese Sparrate kann bei Bedarf erhöht oder vermindert werden, dadurch verringert beziehungsweise verlängert sich die Laufzeit des Bausparvertrags. Auch Sonderzahlungen verkürzen die Sparphase. In den vertraglich festgelegten Bedingungen des Bausparvertages sind eventuelle Beschränkungen hierzu vermerkt. Weiterhin kann bei finanziellen Engpässen des Bausparers ein "Ruhen des Bausparvertrages", das heißt: ein Aussetzen der Besparung, vereinbart werden. Die Zinszahlungen auf die Einzahlungen werden ebenfalls auf die Mindestansparsumme angerechnet.


Das Erreichen der Zuteilungsreife ist erst ''ein'' Kriterium für die Auszahlung (Zuteilung) und gewährleistet keine sofortige Darlehensgewährung. Entscheidend für die Zuteilung des Kredits ist die Bewertungszahl.
Weitere Einzahlungen des Bausparers nach Erreichen der Zuteilungsreife erhöhen das Eigenkapital und vermindern die Darlehenssumme.


'''Die Ansparzeit des Bausparvertrags endet mit der Zuteilung''', das heißt der Auszahlung der Kreditsumme. Nimmt der Bausparer die Zuteilung nicht an, wird der Bausparvertrag regulär fortgeführt. Die Ansparzeit verlängert sich und der Bausparer kann den Kredit zu einem späteren Zuteilungstermin abrufen.






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Aktuelle Version vom 4. März 2018, 08:58 Uhr

Die erste Phase des Bausparvertrags als Sonderform der kreditfinanzierten Immobilienfinanzierung ist die Ansparzeit. Sie dient dazu Eigenkapital für eine Baufinanzierung aufzubauen.

Das erforderliche Eigenkapital, die Mindestansparsumme, entspricht einem Prozentanteil der gesamten Bausparsumme (Ansparkapital und Darlehen). Bis zur Zuteilungsreife eines Bausparvertrages müssen meist 30 bis 50 Prozent der Bausparsumme angespart werden. Der Regelsparbeitrag des Bausparers ist in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bausparkassen (ABB) als ein bestimmter Promillesatz der gewählten Bausparsumme (Monatsbeitrag meist 3 bis 10 Promille) festgelegt. Übliche Zahlweisen sind monatlich, viertel-, halbjährlich oder jährlich. Bei Besparung des Bausparers mit dem Regelsparbeitrag dauert die Ansparphase etwa fünf bis acht Jahre. Diese Sparrate kann bei Bedarf erhöht oder vermindert werden, dadurch verringert beziehungsweise verlängert sich die Zeitspanne, in der die Mindestansparsumme erreicht wird. Auch Sonderzahlungen und Zuflüsse aus gewährten staatlichen Förderungen verkürzen die Sparphase. In den vertraglich festgelegten Bedingungen des Bausparvertages sind eventuelle Beschränkungen hierzu vermerkt. Weiterhin kann bei finanziellen Engpässen des Bausparers ein "Ruhen des Bausparvertrages", das heißt: ein Aussetzen der Besparung, vereinbart werden. Die Zinszahlungen auf die Einzahlungen werden ebenfalls auf die Mindestansparsumme angerechnet.

Das Erreichen der Zuteilungsreife beendet die Ansparzeit meist noch nicht. Weitere Einzahlungen des Bausparers nach Erreichen der Zuteilungsreife erhöhen das Eigenkapital und vermindern die Darlehenssumme. Den Termin für die Auszahlung des Bausparkredites ermittelt die Bauspakasse anhand der Bewertungszahl.

Die Ansparzeit des Bausparvertrags endet mit der Zuteilung, das heißt der Auszahlung der Kreditsumme. Nimmt der Bausparer die Zuteilung nicht an, wird der Bausparvertrag fortgeführt und somit die Ansparzeit verlängert. Der Bausparer kann den Kredit zu einem späteren Zuteilungstermin abrufen.


Schlagwort:
Bausparen Bausparsumme, Bewertungszahl, Darlehen, effektiver Jahreszins, Guthabenzins, Mindestansparguthaben, Mindestansparzeit, Nominalzins


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