Kapitallebensversicherung: Unterschied zwischen den Versionen
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Die Kapitallebensversicherung wird auch als Erlebensfallversicherung bezeichnet. Im Erlebensfall wird die vereinbarte Versicherungssumme nach Ablauf der Vertragslaufzeit an den Versicherungsnehmer ausbezahlt. Im Todesfall wird die vereinbarte Versicherungssumme an die Bezugsberechtigten ausgezahlt.<br /> | |||
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Aktuelle Version vom 10. März 2018, 06:15 Uhr
Die Kapitallebensversicherung wird auch als Erlebensfallversicherung bezeichnet. Im Erlebensfall wird die vereinbarte Versicherungssumme nach Ablauf der Vertragslaufzeit an den Versicherungsnehmer ausbezahlt. Im Todesfall wird die vereinbarte Versicherungssumme an die Bezugsberechtigten ausgezahlt.
👁 Siehe auch: Lebensversicherung / Arten
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