Vandalismusschaden: Unterschied zwischen den Versionen

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   ⚠️  Vandalismusschäden sind unverzüglich der Polizei wie auch dem Versicherer anzuzeigen.<br />
   ⚠️  Vandalismusschäden sind unverzüglich der Polizei wie auch dem Versicherer anzuzeigen.<br />





Version vom 12. März 2018, 06:57 Uhr

Das mutwillige Zerstören fremden Eigentums wird als Vandalismus bezeichnet. Die Vandalismusschäden sfallen meistens sehr hoch aus. Einige Beispiele:

- Kfz Versicherung: zerkratze Autos, eingeschlagene Autoscheiben, zerstochene Reifen - im Rahmen der Vollkasko mitversichert
- Hausratversicherung: verwüstete Wohnung, eingeschlagene Glasscheiben, aufgeschlitzte Möbelstücke, - i.d.R. mitversichert
- Gebäudeversicherung: Graffiti - i.d.R. Nicht mitversichert aber gegen Aufpreis versicherbar
- Geschäfts-/Firmen Inhalts-/Inventarversicherung: i.d.R. mitversichert


 ⚠️  Vandalismusschäden sind unverzüglich der Polizei wie auch dem Versicherer anzuzeigen.



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