Berufsunfähigkeitsversicherung, Infektionsklausel: Unterschied zwischen den Versionen
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Wird auf Grundlage des Infektionsschutzgesetz ein berufliches Tätigkeitsverbot angeordnet, wird bei Vereinbarung der Infektionsklausel, der Versicherer auch leisten. | Wird auf Grundlage des Infektionsschutzgesetz ein berufliches Tätigkeitsverbot angeordnet, wird bei Vereinbarung der Infektionsklausel, der Versicherer auch leisten.<br /> | ||
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Version vom 15. März 2018, 07:10 Uhr
Wird auf Grundlage des Infektionsschutzgesetz ein berufliches Tätigkeitsverbot angeordnet, wird bei Vereinbarung der Infektionsklausel, der Versicherer auch leisten.
⚠️ Wichtige Klausel, sollte mit vereinbart werden.
Beispiel: XXX
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