Hausratversicherung, Schadensnachweis / Belege: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 19. Mai 2018, 12:19 Uhr
Den Wert des Hausrats schätzt man im Schadensfall, wenn keine Unterlagen wie Rechnungen vorhanden sind. Eine Werteliste und auch Fotos sind eine gute Grundlage konkreten Nachweis zu führen. Bei einem Schaden durch Einbruchdiebstahl ist u.a. eine Stehlliste zu erstellen, je genauer diese ist, um so besser.
Empfehlung: Heben Sie alle Kaufbelege auf und wenn Sie diese der Bequemlichkeit wegen in einem Schuhkarton aufbewahren. Noch besser nutzen Sie "bimpim" hier legen Sie in digitaler Form die Kaufbelege ab.
👁 Siehe auch: Hausratversicherung, Schadensmeldung
Schlagwort: Hausratversicherung Schaden, Hausratsschaden, Hausratsversicherungsschaden
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