Rentenversicherung private, Zinsüberschuss: Unterschied zwischen den Versionen
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Seit 2011 dürfen die Lebensversicherungsgesellschaften einen Teil des Zinsgewinns vor der Berechnung der Überschussbeteiligung in die Zinszusatzreserve überführen. Für die Versicherten bedeutet dies, dass weniger Zinsüberschüsse in den Rohgewinn einfließen, an dem die Versicherten mit 90 Prozent beteiligt sind. | Seit 2011 dürfen die Lebensversicherungsgesellschaften einen Teil des Zinsgewinns vor der Berechnung der Überschussbeteiligung in die Zinszusatzreserve überführen. Für die Versicherten bedeutet dies, dass weniger Zinsüberschüsse in den Rohgewinn einfließen, an dem die Versicherten mit 90 Prozent beteiligt sind. |
Version vom 28. Mai 2018, 04:54 Uhr
Seit 2011 dürfen die Lebensversicherungsgesellschaften einen Teil des Zinsgewinns vor der Berechnung der Überschussbeteiligung in die Zinszusatzreserve überführen. Für die Versicherten bedeutet dies, dass weniger Zinsüberschüsse in den Rohgewinn einfließen, an dem die Versicherten mit 90 Prozent beteiligt sind.
Schlagwort: Ertragsanteile, Besteuerung Ertragsanteil
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