Rentenversicherung gesetzliche, Wartezeiten: Unterschied zwischen den Versionen

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| Regelaltersrente || allg. Wartezeit 5 Jahre  || SGB VI   
| Regelaltersrente || allg. Wartezeit 5 Jahre  || SGB VI   
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| Alterssrente für besonders langjährig Versicherte|| allg. Wartezeit 5 Jahre  || SGB VI   
| Alterssrente für besonders langjährig Versicherte|| 45 Jahre  || SGB VI   
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| Altersrente für langjährig Versicherte|| allg. Wartezeit 5 Jahre  || SGB VI   
| Altersrente für langjährig Versicherte|| 35 Jahre  || SGB VI   
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| Altersrente für schwerbeschädigte Menschen || allg. Wartezeit 5 Jahre || SGB VI  
| Altersrente für schwerbeschädigte Menschen || 35 Jahre|| SGB VI  
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| Alterssrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit  ||  allg. Wartezeit 5 Jahre  || SGB VI   
| Alterssrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit  ||  15 Jahre  || SGB VI   
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| Altersrente für Frauen|| allg. Wartezeit 5 Jahre  || SGB VI   
| Altersrente für Frauen|| allg. Wartezeit 5 Jahre  || SGB VI   
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| Altersrente für  langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute|| allg. Wartezeit 5 Jahre  || SGB VI  
| Altersrente für  langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute|| 25 Jahre  || SGB VI  
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Version vom 2. Juni 2018, 05:39 Uhr

In der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es eine Vielzahl von Wartezeiten bevor ein Leistungsanspruch entsteht.


Wartezeit für Renten wegen Alters

Rentenart erforderliche Wartezeit Hinweis
Regelaltersrente allg. Wartezeit 5 Jahre SGB VI
Alterssrente für besonders langjährig Versicherte 45 Jahre SGB VI
Altersrente für langjährig Versicherte 35 Jahre SGB VI
Altersrente für schwerbeschädigte Menschen 35 Jahre SGB VI
Alterssrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit 15 Jahre SGB VI
Altersrente für Frauen allg. Wartezeit 5 Jahre SGB VI
Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute 25 Jahre SGB VI

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