Privathaftpflichtversicherung, Forderungsausfalldeckung: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 19. November 2016, 15:38 Uhr
Privathaftpflichtversicherung, Forderungsausfalldeckung
Werden Sie geschädigt und der Schädiger ist nicht in der Lage den finanziellen Schaden zu begleichen tritt die Forderungsausfalldeckung ihrer Privathaftpflichtversicherung ein. Ein beachtlicher Teil der Bürger besitzt keine private Haftpflichtversicherung. Kommt es zum Schaden und der Schädiger kann nicht zahlen, bleiben Sie auf Ihren Schadenersatzansprüchen sitzen. Hinzu kommen die Kosten die Ihnen bei der Geltendmachung und Durchsetzung ihrer Ansprüche entstanden sind.
Leistungsvoraussetzung des Versicherers: Offenbarungseid des Schädigers
Die Forderungsausfalldeckung sieht eine Eigenbeteiligung des VN und die Leistungen sind der Höhe nach maximiert.
Schlagwort: Haftpflichtversicherung Deckungserweiterung, Forderungsausfall