Rentenversicherung gesetzliche, Rentenantrag: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Meier (Diskussion | Beiträge) |
Meier (Diskussion | Beiträge) |
||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
Die Renten der gesetzlichen Rentenversicherung werden nur auf Antrag gewährt. | |||
Beim Ausfüllen der Antragsformulare sind Ihnen die Mitarbeiter der Auskunfts- und Beratungsstellen beziehungsweise die Versichertenberater und -ältesten gerne behilflich. Die Versicherungsämter, Gemeindeverwaltungen und die gesetzlichen Krankenkassen helfen Ihnen ebenfalls und nehmen | |||
den Rentenantrag entgegen. | |||
Die verspätete Antragstellung führt ggf. zu einem späteren Rentenbeginn/Rentenzahlung. | |||
Aktuelle Version vom 9. Juli 2018, 07:05 Uhr
Die Renten der gesetzlichen Rentenversicherung werden nur auf Antrag gewährt.
Beim Ausfüllen der Antragsformulare sind Ihnen die Mitarbeiter der Auskunfts- und Beratungsstellen beziehungsweise die Versichertenberater und -ältesten gerne behilflich. Die Versicherungsämter, Gemeindeverwaltungen und die gesetzlichen Krankenkassen helfen Ihnen ebenfalls und nehmen den Rentenantrag entgegen. Die verspätete Antragstellung führt ggf. zu einem späteren Rentenbeginn/Rentenzahlung.
Schlagwort:
< zurück Einträge vorwärts > Alle Einträge zur gesetzlichen Rentenversicherung anzeigen zur Hauptseite
Tel.: 08105 - 778960
info@versicherungsvergleich.de
WhatsApp: 08105 - 7789 881
Sofortanfrage / Angebot
.-.-.-.