Hausratversicherung, Aussenanlage: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Versicherungen.org Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 17: Zeile 17:




  < '''zurück''' Einträge '''vorwärts''' >    <span class="glyphicon glyphicon-th-list"></span> [[Informationssystem Hausratversicherung | Alle Einträge zur '''Hausratversicherung''' anzeigen]]    <span class="glyphicon glyphicon-th-list"></span> [[Informationssystem Versicherungen | zur '''Hauptseite''']]  
  < '''zurück''' Einträge '''vorwärts''' >    <span class="glyphicon glyphicon-th-list"></span> [[Informationssystem Hausratversicherung | Alle Einträge zur '''Hausratversicherung''' anzeigen]]    <span class="glyphicon glyphicon-th-list"></span> [[Informationssystem Versicherungen Hauptmenü | zur '''Hauptseite''']]  
[[Category:Hausratversicherung]][[Category:PIM]]
[[Category:Hausratversicherung]][[Category:PIM]]



Version vom 17. August 2018, 15:27 Uhr

Zur Aussenanlage einer Wohnung (eines Hauses zählen):

- Markisen,
- Mauern, Einfriedungen,
- Briefkästen,
- Treppen,
- Treppengeländer,
- Aussenlampen,
- Antennen,
- nicht abschliessend.


Nicht immer ist es eindeutig geregelt welche Versicherung, die Hausratversicherung oder die Gebäudeversicherung, den Schaden übernimmt. So gibt es auch Gegenstände, die weder von der Hausrat- noch von der Gebäudeversicherung gedeckt sind. Zu allererst ist zu klären welcher Versicherung der eingetretene Schaden zuzurechnen ist. Merkmale für die Zuordnung zur Hausratversicherung: die Gegenstände sind beweglich.

Nicht alle Versicherer verfahren einheitlich, die Tarifbedingungen geben hier Auskunft.

Schlagwort: Aussenanlage, Aussenversicherung


< zurück Einträge vorwärts >      Alle Einträge zur Hausratversicherung anzeigen      zur Hauptseite


Bim pim v02.png


















.-.-.-.