Rentenversicherung gesetzliche, Rentenformel: Unterschied zwischen den Versionen

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2.6. Anfallende Sozialversicherungsabgaben - Rentennettorechner


Krankenversicherung: = ja Beiträge aus der gesetzlichen Rente werden zur Hälfte vom Rentner und dem Rentenversicherungsträger gezahlt. Der Beitragssatz beläuft sich gesamt in 2016 auf 14,6 %.
* '''Rentenformel - Berechnung der Bruttorente''' <br />
Pflegeversicherung: ja = Pflegeversicherungssatz 2,35% in 2016.
Rentenversicherung: entfällt
Arbeitslosenversicherung: entfällt


mtl. Altersrente lt. Renteninformation (brutto) in Euro
Entgeltpunkte, Zugangsfaktor, Rentenartfaktor u. aktueller Rentenwert werden miteinander multipliziert. Das Ergebnis ist die monatliche Bruttorente.
BERECHNEN


Ihre monatliche Altersrente (netto) beträgt:
Entgeltpunkte (EP) x Zugangsfaktor (ZF) x Rentenartfaktor (RaF ) x aktueller Rentenwert (aRW) ergibt die Monatsrente (brutto)<br />
2.7. Die Rentenformel - so wird die Bruttorente errechnet


Entgeltpunkte, Zugangsfaktor, Rentenartfaktor und der aktuelle Rentenwert miteinander multipliziert ergeben die Bruttorente


Und so wird gerechnet
* '''Die Entgeltpunkte (EP)''':<br />
Entgeltpunkte (EP) x Zugangsfaktor (ZF) x Rentenartfaktor (RaF ) x aktueller Rentenwert (aRW) ergibt die Monatsrente (brutto)


2.7.1. Entgeltpunkte (EP)
Das Einkommen aller Versicherten wird jedes Jahr verglichen. Für einen durchschnittlichen Verdienst gibt es einen Entgeltpunkt, Wert 1,0. Bei niedrigerem Verdienst ergibt das einen 0,5 Wert, bei höherem Durchschnittsverdienst einen 1,5 Wert. Die Jahreswerte werden addiert und ergeben die Gesamtzahl der Entgeltpunkte, die in die Berechnung einfliessen.
 
Das Einkommen aller Versicherten wird jedes Jahr verglichen. Für einen durchschnittlichen Verdienst gibt es einen Entgeltpunkt, Wert 1,0. Bei niedrigerem Verdienst ergibt das einen 0,XXX Wert, bei höherem Durchschnittsverdienst einen 1,XXX Wert. Die Jahreswerte werden addiert und ergeben die Gesamtzahl der Entgeltpunkte, die in die Berechnung einfliessen.
Keine Unterschiede zwischen Ost und West, das Einkommen der Bürger in den neuen Bundesländern wird dem Einkommen gleichgestellt bzw. hochgerechnet.
Keine Unterschiede zwischen Ost und West, das Einkommen der Bürger in den neuen Bundesländern wird dem Einkommen gleichgestellt bzw. hochgerechnet.


2.7.2. Zugangsfaktor (ZF)
* '''Zugangsfaktor (ZF):''' <br />


Der Zugangsfaktor beträgt für die Regelaltersgrenze mit 65 Jahren 1,0. Seit dem Jahr 2012 wird die Regelaltersgrenze in Schritten erhöht. Bei frühzeitigerem Rentenbeginn wird die Rente um 0,3 Prozent pro Monat gesenkt. D.h. ein Jahr früher in Rente zu gehen, vermindert den Rentenanspruch um 3,6 Prozent (Zugangsfaktor = 0,964) Geht man ein Jahr später in Rente wird der Rentenberechnung ein höherer Zugangsfaktor zu Grunde gelegt (Zugangsfaktor = 1,06).
Der Zugangsfaktor beträgt für die Regelaltersgrenze mit {{#var:23.8}} Jahren {{#var:23.1}}. Seit dem Jahr 2012 wird die Regelaltersgrenze in Schritten erhöht. Bei frühzeitigerem Rentenbeginn wird die Rente um 0,3 Prozent pro Monat gesenkt. D.h. ein Jahr früher in Rente zu gehen, vermindert den Rentenanspruch um 3,6 Prozent (Zugangsfaktor = {{#var:23.7}}) Geht man ein Jahr später in Rente wird der Rentenberechnung ein höherer Zugangsfaktor zu Grunde gelegt (Zugangsfaktor = 1,06).


2.7.3. Rentenartfaktor (RaF)
* '''Rentenartfaktor (RaF):<br />


Jede Rentenart hat ihren eigenen Rentenfaktor, diese beträgt für die
Jede Rentenart hat ihren eigenen Rentenfaktor, diese beträgt für die


Altersrenten 1,0
- Altersrenten {{#var:23.1}}<br />
Volle Erwerbsminderungsrente 1,0
- Volle Erwerbsminderungsrente {{#var:23.2}}<br />
Halbe Erwerbsminderungsrente 0,5
- Halbe Erwerbsminderungsrente {{#var:23.3}}<br />
grosse Witwenrente 0,55
- grosse Witwenrente {{#var:23.4}}<br />
kleine Witwenrente 0,25
- kleine Witwenrente {{#var:23.5}}<br />
Vollwaisenrente 0,2
- Vollwaisenrente {{#var:23.6}}<br />
2.7.4. Aktueller Rentenwert (aRW)
 
* '''Aktueller Rentenwert (aRW):'''<br />
 
Der aktuelle Rentenwert wird jährlich jeweils zum 1.7. (Anpassung an die Lohnentwicklung) von der Bundesregierung neu festgelegt. Für die alten Bundesländern beträgt der Wert Euro {{#var:16.4}} €, für die neuen Länder {{#var:16.5}} € (Stand 01-2018). Ein Entgeltpunkt entspricht diesem Wert.
 
 
* '''Rentenformel - Berechnung der Nettorente''' <br />
 
Auf die Bruttorente fallen Sozialversicherungsbeiträge an.
 
Für die Krankenversicherung sind Beiträge aus der gesetzlichen Rente zu zahlen. Die Beiträge werden zur Hälfte vom Rentner und dem Rentenversicherungsträger gezahlt. Der Beitragssatz beläuft sich gesamt in {{#var:aktuelles_Jahr}} auf {{#var:1.4}} %.
Ebenso sind Beiträge zur Pflegeversicherung fällig. Der Beitragssatz beträgt {{#var:aktuelles_Jahr}}, {{#var:4.1}} % .<br />
Der Rentenversicherungsbeitrag entfällt.<br />
Der Arbeitslosenversicherungsbeitrag entfällt.<br />
 
 
👁 Siehe auch: [[Rentenversicherung gesetzliche, Bruttorente / Nettorente]]  <br />
Schlagwort: <br />
 
 
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Der aktuelle Rentenwert wird jährlich jeweils zum 1.7. (Anpassung an die Lohnentwicklung) von der Bundesregierung neu festgelegt. Für die alten Bundesländern beträgt der Wert Euro 29,21, für die neuen Länder Euro 27,05 (Stand 01-07-2015). Ein Entgeltpunkt entspricht diesem Wert.
[[Category:Rentenversicherung gesetzliche]][[Category:PIM]]

Aktuelle Version vom 9. Oktober 2018, 09:03 Uhr





  • Rentenformel - Berechnung der Bruttorente

Entgeltpunkte, Zugangsfaktor, Rentenartfaktor u. aktueller Rentenwert werden miteinander multipliziert. Das Ergebnis ist die monatliche Bruttorente.

Entgeltpunkte (EP) x Zugangsfaktor (ZF) x Rentenartfaktor (RaF ) x aktueller Rentenwert (aRW) ergibt die Monatsrente (brutto)


  • Die Entgeltpunkte (EP):

Das Einkommen aller Versicherten wird jedes Jahr verglichen. Für einen durchschnittlichen Verdienst gibt es einen Entgeltpunkt, Wert 1,0. Bei niedrigerem Verdienst ergibt das einen 0,5 Wert, bei höherem Durchschnittsverdienst einen 1,5 Wert. Die Jahreswerte werden addiert und ergeben die Gesamtzahl der Entgeltpunkte, die in die Berechnung einfliessen. Keine Unterschiede zwischen Ost und West, das Einkommen der Bürger in den neuen Bundesländern wird dem Einkommen gleichgestellt bzw. hochgerechnet.

  • Zugangsfaktor (ZF):

Der Zugangsfaktor beträgt für die Regelaltersgrenze mit 65 Jahren 1. Seit dem Jahr 2012 wird die Regelaltersgrenze in Schritten erhöht. Bei frühzeitigerem Rentenbeginn wird die Rente um 0,3 Prozent pro Monat gesenkt. D.h. ein Jahr früher in Rente zu gehen, vermindert den Rentenanspruch um 3,6 Prozent (Zugangsfaktor = 0,964) Geht man ein Jahr später in Rente wird der Rentenberechnung ein höherer Zugangsfaktor zu Grunde gelegt (Zugangsfaktor = 1,06).

  • Rentenartfaktor (RaF):

Jede Rentenart hat ihren eigenen Rentenfaktor, diese beträgt für die

- Altersrenten 1
- Volle Erwerbsminderungsrente 1
- Halbe Erwerbsminderungsrente 0,5
- grosse Witwenrente 0,55
- kleine Witwenrente 0,25
- Vollwaisenrente 0,2

  • Aktueller Rentenwert (aRW):

Der aktuelle Rentenwert wird jährlich jeweils zum 1.7. (Anpassung an die Lohnentwicklung) von der Bundesregierung neu festgelegt. Für die alten Bundesländern beträgt der Wert Euro 33,05 €, für die neuen Länder 31,89 € (Stand 01-2018). Ein Entgeltpunkt entspricht diesem Wert.


  • Rentenformel - Berechnung der Nettorente

Auf die Bruttorente fallen Sozialversicherungsbeiträge an.

Für die Krankenversicherung sind Beiträge aus der gesetzlichen Rente zu zahlen. Die Beiträge werden zur Hälfte vom Rentner und dem Rentenversicherungsträger gezahlt. Der Beitragssatz beläuft sich gesamt in 2022 auf 18,6 % %. Ebenso sind Beiträge zur Pflegeversicherung fällig. Der Beitragssatz beträgt 2022, 3,05 % .
Der Rentenversicherungsbeitrag entfällt.
Der Arbeitslosenversicherungsbeitrag entfällt.


👁 Siehe auch: Rentenversicherung gesetzliche, Bruttorente / Nettorente
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