Fahrrad- und E-Bike Versicherung eigenständig: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 18. Oktober 2018, 13:37 Uhr
In der Fahrradversicherung wird nach der exakten „Bauart“ des Fahrrades bzw. dessen Antriebsart unterschieden. Handelt es sich um ein sog. E-Bike oder um ein Fahrrad mit „klassichem Antriebskonzept“. Eine Gleichstellung zwischen Fahrrad und E-Bike erfolgt, wenn
- die max. Leistung des Elektromotors 250 Watt beträgt,
- die max. Geschwindigkeit auf 25 km/h begrenzt ist.
Es besteht somit keine Versicherungspflicht für das E-Bike. Der Radweg muss genutzt werden. (Nutzungspflicht des Radweges). Kindersitze und Fahrradanhänger, die geeignet sind, dürfen verwendet werden.
- Versicherungsumfang der eigenständigen Fahrradversicherung
Die folgenden Risiken und Schäden sind versichert:
- Diebstahl
- Teilediebstahl
- Vandalismus
- Materialfehler
- Konstruktionsfehler
- Produktionsfehler
- Verschleiß
- unsachgemäße Handhabung
- Unfallschäden
- Fallschäden
- Sturzschäden
- Elektronikschäden bei E-Bikes
- Akku-Defekte bei E-Bikes
- Brand
- Blitzschlag
- Explosion
- höhere Gewalt
- normale Witterungsschäden
- Unterschlagung
- Einschränkungen des Versicherungsschutzes in der Fahrradversicherung
- Der Versicherungsschutz der Fahrradversicherung unterliegt bei einigen Tarifen der Versicherungsgesellschaften der Einschränkung, dass bei einem Diebstahl oder einer Reparatur aufgrund eines Sturzschadens eine Selbstbeteiligung von ca. 25 Euro vereinbart ist.
- Der Versicherungsschutz wird meist nur für das Inland gewährt.
- Die Höhe der Versicherungssummen ist auf eine Höchstversicherungssumme begrenzt.
- Beitragshöhe der Fahrradversicherung
Nach diesen Kriterien richtet sich Beitrag:
- Händlerverkaufspreis
- Art des Fahrrads – Fahrrad oder E-Bike
- Alter des Fahrrads
- Versicherungsumfang
- Beitragsbeispiele
Kaufpreis bis | Fahrrad Rundumschutz | E-Bike Rundumschutz |
---|---|---|
500 € | 95 € jährlich | k.A. |
1.000 € | 148 € jährlich | k.A. |
1.500 € | 158 € jährlich | 125 € jährlich |
2.000 € | 166 € jährlich | 137 € jährlich |
2.500 € | 174 € jährlich | 150 € jährlich |
3.000 € | 198 € jährlich | 169 € jährlich |
3.500 € | 238 € jährlich | 200 € jährlich |
4.000 € | 280 € jährlich | 225 € jährlich |
4.500 € | 321 € jährlich | 250 € jährlich |
5.000 € | 361 € jährlich | 275 € jährlich |
5.500 € | 402 € jährlich | 300 € jährlich |
6.000 € | 443 € jährlich | 325 € jährlich |
7.000 € | k.A. | 350 € jährlich |
8.000 € | k.A. | 400 € jährlich |
9.000 € | k.A. | 450 € jährlich |
10.000 € | k.A. | 500 € jährlich |
Schlagwort: Fahrradversicherung, separate Fahrradversicherung, eigenständige Fahrradversicherung
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