Sparerpauschbetrag / Freistellungsauftrag: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 23. Oktober 2018, 11:34 Uhr
Bei dem Sparerpauschbetrag handelt es sich um einen Freibetrag der Kapitaleinkünfte steuerfrei stellt.
Der Sparerpauschbetrag beträgt für Alleinstehende in 2022 € 801,00 € und für gemeinsam Veranlagte 1.602,00 €.
Der Veranlagte kann einen Freistellungsauftrag stellen. Der Freistellungsauftrag (FSA) dann dient dazu, dass von den Kapitalerträgen keine Kapitalertragssteuer durch das Kreditinstitut vorgenommen und an den Fiskus abgeführt werden. Somit wird im laufenden Jahr die Besteuereung bereits berücksichtigt. Der Freistellungsauftrag muss jährlich neu gestellt werden.
Jahr | Freibetrag pro Person | Werbungskosten- pauschale |
Bemerkung |
---|---|---|---|
2002 bis 2003 | 1.550 € | 51 € | Sparerfreibetrag plus Werbungskosten- pauschale |
2004 bis 2006 | 1.370 € | 51 € | |
2007 bis 2008 | 750 € | 51 € | |
seit 2009 | 801,00 € | Sparer-Pauschbetrag |
👁 Siehe auch: Abgeltungssteuer / Kapitalertragssteuer
► zu meinen Verträgen / bimpim
Schlagwort: Steuer, Steuern
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