Versicherungssteuer: Unterschied zwischen den Versionen
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Die Versicherungssteuer zählt grundsätzlich zu den sog. '''Verkehrssteuern.''' Diese wird bei der Teilnahme am Wirtschaftsverkehr und Rechtsverkehr erhoben. D.h. die Versicherungssteuer ist begründet aufgrund eines zivilrechtlichen Rechtsgeschäftes und wird anstelle der Mehrwertsteuer fällig. | Die Versicherungssteuer zählt grundsätzlich zu den sog. '''Verkehrssteuern.''' Diese wird bei der Teilnahme am Wirtschaftsverkehr und Rechtsverkehr erhoben. D.h. die Versicherungssteuer ist begründet aufgrund eines zivilrechtlichen Rechtsgeschäftes und wird anstelle der Mehrwertsteuer fällig. | ||
Die Versicherungssteuer wird mit der Prämie erhoben und vom Versicherer an den Bund abgeführt. | |||
'''Die nachfolgenden privaten Versicherungen unterliegen keiner Versicherungssteuer'''<br /> | '''Versicherungssteuer gültig ab ab 1. Juli 2010, geregelt in §§ 4, 5 und 6 VersStG''' | ||
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| Allgemeiner Steuersatz || 19,00 % | |||
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| Feuer- und FBU-Versicherung || 13,2 % | |||
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| Feuerversicherung || 13,20 % | |||
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| Gebäudeversicherung mit Feueranteil || 16,34 % | |||
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| Gebäudeversicherung ohne Feueranteil || 19,00 % | |||
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| Hausratversicherung || 19,00 % | |||
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| Hausratversicherung mit Feueranteil || 16,15 % | |||
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| Sachversicherungen ohne Feueranteil || 19,00 % | |||
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| Unfallversicherung || 19,00 % | |||
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| Unfallversicherung mit Prämienrückgewähr || 3,80 % | |||
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| Hagelversicherung || 0,02 % | |||
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| Seeschiffskaskoversicherung || 3,00 % | |||
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'''Die nachfolgenden privaten und gesetzlichen Versicherungen unterliegen keiner Versicherungssteuer:'''<br /> | |||
- private Krankenversicherung<br /> | - private Krankenversicherung<br /> | ||
- private Pflegeversicherung<br /> | |||
- private Rentenversicherung<br /> | - private Rentenversicherung<br /> | ||
- private Lebensversicherung<br /> | - private Lebensversicherung<br /> | ||
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- gesetzliche Erwerbsunfähigkeitsversicherung<br /> | - gesetzliche Erwerbsunfähigkeitsversicherung<br /> | ||
- gesetzliche Krankenversicherung<br /> | - gesetzliche Krankenversicherung<br /> | ||
- gesetzliche Pflegeversicherung<br /> | |||
- gesetzliche Arbeitslosenversicherung<br /> | - gesetzliche Arbeitslosenversicherung<br /> | ||
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Die gezahlte Versicherungssteuer wird durch das Versicherungsunternehmen abgeführt, somit besteht für den Versicherungsnehmer kein handlungsbedarf. Grundlage für die Berechnung der Versicherungssteuer ist dabei der Jahresbeitrag, der für die entsprechende Versicherung fällig wird.<br /> | Die gezahlte Versicherungssteuer wird durch das Versicherungsunternehmen abgeführt, somit besteht für den Versicherungsnehmer kein handlungsbedarf. Grundlage für die Berechnung der Versicherungssteuer ist dabei der Jahresbeitrag, der für die entsprechende Versicherung fällig wird.<br /> | ||
'''Sonderausgaben / Vorsorgeaufwendungen'''<br /> | |||
Versicherungsbeiträge können anteilig als Werbungskosten und Sonderausgaben bzw. Vorsorgeaufwendungen abgesetzt werden. Als Berechnungsgrundlage dient der jährliche Gesamtbetrag inklusive der Versicherungssteuer. | Versicherungsbeiträge können anteilig als Werbungskosten und Sonderausgaben bzw. Vorsorgeaufwendungen abgesetzt werden. Als Berechnungsgrundlage dient der jährliche Gesamtbetrag inklusive der Versicherungssteuer. |
Aktuelle Version vom 23. Oktober 2018, 12:26 Uhr
Die Versicherungssteuer zählt grundsätzlich zu den sog. Verkehrssteuern. Diese wird bei der Teilnahme am Wirtschaftsverkehr und Rechtsverkehr erhoben. D.h. die Versicherungssteuer ist begründet aufgrund eines zivilrechtlichen Rechtsgeschäftes und wird anstelle der Mehrwertsteuer fällig. Die Versicherungssteuer wird mit der Prämie erhoben und vom Versicherer an den Bund abgeführt.
Versicherungssteuer gültig ab ab 1. Juli 2010, geregelt in §§ 4, 5 und 6 VersStG
Allgemeiner Steuersatz | 19,00 % |
Feuer- und FBU-Versicherung | 13,2 % |
Feuerversicherung | 13,20 % |
Gebäudeversicherung mit Feueranteil | 16,34 % |
Gebäudeversicherung ohne Feueranteil | 19,00 % |
Hausratversicherung | 19,00 % |
Hausratversicherung mit Feueranteil | 16,15 % |
Sachversicherungen ohne Feueranteil | 19,00 % |
Unfallversicherung | 19,00 % |
Unfallversicherung mit Prämienrückgewähr | 3,80 % |
Hagelversicherung | 0,02 % |
Seeschiffskaskoversicherung | 3,00 % |
Die nachfolgenden privaten und gesetzlichen Versicherungen unterliegen keiner Versicherungssteuer:
- private Krankenversicherung
- private Pflegeversicherung
- private Rentenversicherung
- private Lebensversicherung
- private Berufsunfähigkeitsversicherung
- gesetzliche Erwerbsunfähigkeitsversicherung
- gesetzliche Krankenversicherung
- gesetzliche Pflegeversicherung
- gesetzliche Arbeitslosenversicherung
Versicherungssteuer nicht vorsteuerabzugsberechtigt
Die Versicherungssteuer ist keine Umsatzsteuer. Der Bundesfinanzhof hat dies im Jahr 2010 nochmals bestätigt und klargestellt. Dies hat zur Folge, dass die Versicherungssteuer nicht als Vorsteuer abzusetzen ist.
Abführung der Versicherungssteuer
Die gezahlte Versicherungssteuer wird durch das Versicherungsunternehmen abgeführt, somit besteht für den Versicherungsnehmer kein handlungsbedarf. Grundlage für die Berechnung der Versicherungssteuer ist dabei der Jahresbeitrag, der für die entsprechende Versicherung fällig wird.
Sonderausgaben / Vorsorgeaufwendungen
Versicherungsbeiträge können anteilig als Werbungskosten und Sonderausgaben bzw. Vorsorgeaufwendungen abgesetzt werden. Als Berechnungsgrundlage dient der jährliche Gesamtbetrag inklusive der Versicherungssteuer.
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