Vereinshaftpflichtversicherung, versicherte Personen: Unterschied zwischen den Versionen
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Unabhängig von der Art des Vereins ist es ratsam die nachfolgenden Personengruppen in den Versicherungsschutz der Vereinshaftpflichtversicherung einzuschließen: | |||
* Mitglieder des Vorstands | |||
* sämtliche Vereinsmitglieder bei der Ausübung von Tätigkeiten zu Vereinszwecken | |||
* Angestellt und Arbeiter des Vereins, auch wenn diese nicht Vereinsmitglied sind | |||
Version vom 24. Oktober 2018, 11:37 Uhr
Unabhängig von der Art des Vereins ist es ratsam die nachfolgenden Personengruppen in den Versicherungsschutz der Vereinshaftpflichtversicherung einzuschließen:
- Mitglieder des Vorstands
- sämtliche Vereinsmitglieder bei der Ausübung von Tätigkeiten zu Vereinszwecken
- Angestellt und Arbeiter des Vereins, auch wenn diese nicht Vereinsmitglied sind
Schlagwort:
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