Rentenversicherung gesetzliche, freiwillig versichert: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 4. Dezember 2018, 10:07 Uhr
Voraussetzungen für freiwillige Versicherung
Die Möglichkeit der freiwilligen Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung besteht ab dem 16. Lebensjahr. Vorausgesetzt der Wohnsitz ist in Deutschland oder in Deutschland wird dauerhaft gelebt. Die Staatsangehörigkeit ist nicht von Bedeutung.
Beitragshöhe
Der freiwillig Versicherte bestimmt die Anzahl und die Höhe des Beitrages selbst. So kann pro Kalenderjahr von einem Monatsbeitrag bis zu zwölf Monatsbeiträgen bezahlt werden. Die Beitragshöhe kann vom Mindestbeitrag bis zum Höchstbeitrag frei gewählt werden. Der Mindestbeitrag errechnet sich aus dem aktuellen Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung bezogen auf 450 Euro. Der Höchstbeitrag basiert auf der Beitragsbemessungsgrenze, die jährlich neu festgelegt wird. Ein bereits gezahlter Beitrag kann nachträglich nicht mehr verändert werden.
Grundsatz
Jeder eingezahlte Beitrag erhöht die Rente. Je mehr Beiträge gezahlt werden und je höher die Beiträge sind, desto höher ist die Rentensteigerung.
Anmeldung und Beitragszahlungstermin zur freiwilligen Versicherung
Die freiwillige gesetzliche Rentenversicherung beginnt bei rechtzeitiger Antragsstellung grundsätzlich im Monat nach dem Ende der Versicherungspflicht. Die freiwillige gesetzliche Rentenversicherung kann jederzeit beendet oder unterbrochen werden. Somit ist der freiwillig Versicherte vollkommen flexibel.
Die Beiträge zur freiwilligen gesetzlichen Rentenversicherung können für das jeweilige Kalenderjahr bis zum 31.03. des Folgejahres bezahlt werden. Es wird empfohlen einen Dauerauftrag einzurichten, damit keine Frist versäumt wird.
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