Krankenversicherung private, Individuelle Gesundheitsleistungen: Unterschied zwischen den Versionen
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Patient und Arzt schließen vor Behandlungsbeginn einen Vertrag über die Selbstzahlerleistungen. Die Kosten sind vom Versicherten privat zu zahlen. | Patient und Arzt schließen vor Behandlungsbeginn einen Vertrag über die Selbstzahlerleistungen. Die Kosten sind vom Versicherten privat zu zahlen. | ||
Hier finden Sie weiterführende Erläuterungen: [HTTP://www.igel-monitor.de IGel-Leistungen] | |||
Aktuelle Version vom 19. Februar 2019, 10:47 Uhr
Die "Individuellen Gesundheitsleistungen" (IGel) werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen.
Von den privaten Versicherern werden die Leistung je nach Tarif (unterschiedlich) erstattet. Zu den IGel Leistungen zählen, die Listung ist nicht abschließend:
• Akupunkturbehandlung
• Allergietest
• Aufbewahrung von Nabelschnurblut/Stammzellen
• Augeninnendruckmessung, Glaukom-Früherkennung
• Bluttest auf Allergie
• Blutuntersuchungen, Blutbild und Immunparameter
• Blutuntersuchungen, Blutfette und Eiweiße<br /
• Blutuntersuchungen, Hormone
• Blutuntersuchung, Metalle und Vitamine
• Dünnschichtzytologie
• Laserepilation
• Excimer Laseroperation
• Extrakorporale Stoßwellentherapie
• Gebärmutterhalskrebsscreening
• Glaukomfrüherkennung, Grüner Star
• Gynäkologischer Sonocheck
• Haarentfernung
• Testosteronwertbestimmung beim Mann
• Allergiehauttest
• HPV-Screening, Früherkennung Zervixkarzinom
• Laserepilation
• Fehlsichtigkeit Lasertherapie
• Screenings Prostatakarzinom
• PSA Bestimmung
• Refraktive Hornhautchirurgie
• Reisemedizin, Impfungen einschließlich Beratung
• Stoßwellentherapie gegen Schmerzen
• Toxoplasmosetest bei Schwangerschaft
Patient und Arzt schließen vor Behandlungsbeginn einen Vertrag über die Selbstzahlerleistungen. Die Kosten sind vom Versicherten privat zu zahlen.
Hier finden Sie weiterführende Erläuterungen: IGel-Leistungen
Schlagwort: IGel, Igelleistung, Igelleistungen, individuelle Gesundheitsleistung, individuelle Gesundheitsleistungen
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