Krankenversicherung private, Sonderausgabenabzug: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 5. März 2019, 09:59 Uhr
Beiträge zur privaten Krankenversicherung sind in der Grund-/ Basisabsicherung, die den Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse entspricht, unbegrenzt als Sonderausgaben in der Einkommenssteuererklärung absetzbar.
Berücksichtigt werden die folgenden Aufwendungen: Beitrag zur privaten Krankenversicherung (in der Höhe der gesetzlichen Basisabsicherung)
und der Beitrag zur privaten Pflegeversicherung. Der Beitragsanteil, der über die Basis-, Grundleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgeht, z.B. der Beitragsanteil für das Einbettzimmer, werden nicht berücksichtigt.
Schlagwort: Krankenversicherung Sonderausgabenabzug
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