Krankenversicherung private, Vorerkrankungen: Unterschied zwischen den Versionen
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Bestehende Vorerkrankungen sind bei Antragsstellung seitens des Versicherungssuchenden immer anzugeben. '''Die Antragsfragen sind immer wahrheitsgemäß zu beantworten.''' Auch wenn ein Dritter/Vermittler die Antworten niederschreibt, der | Bestehende Vorerkrankungen sind bei Antragsstellung seitens des Versicherungssuchenden immer anzugeben. '''Die Antragsfragen sind immer wahrheitsgemäß zu beantworten.''' Auch wenn ein Dritter/Vermittler die Antworten niederschreibt, der Versicherungssuchende ist letztendlich für die wahrheitsgemäße Beantwortung verantwortlich. | ||
Bestehende Erkrankungen können zu Beitragsaufschlägen/Risikozuschlägen führen | Bestehende Erkrankungen können zu (teilweise zeitlich befristeten) Beitragsaufschlägen/Risikozuschlägen führen. Es besteht die Möglichkeit. Leistungseinschränkungen und Ausschlüsse zu vereinbaren. Der Versicherungsschutz kann aber auch ganz abgelehnt werden. | ||
⚠️ '''Bei einer Krankheitskostenvollversicherung sind Ausschlüsse nicht zu empfehlen'''. | ⚠️ '''Bei einer Krankheitskostenvollversicherung sind Ausschlüsse nicht zu empfehlen'''. | ||
Werden Krankheiten nicht angezeigt, so hat der Versicherer das Recht den Vertrag aufzukündigen, zurückzutreten und anzufechten. | Werden Krankheiten nicht angezeigt, so hat der Versicherer das Recht, den Vertrag aufzukündigen, vom Vertrag zurückzutreten und den Vertrag anzufechten. | ||
👁 Siehe auch: [[arglistige Täuschung]]<br /> | 👁 Siehe auch: [[arglistige Täuschung]]<br /> |
Version vom 5. März 2019, 11:30 Uhr
Bestehende Vorerkrankungen sind bei Antragsstellung seitens des Versicherungssuchenden immer anzugeben. Die Antragsfragen sind immer wahrheitsgemäß zu beantworten. Auch wenn ein Dritter/Vermittler die Antworten niederschreibt, der Versicherungssuchende ist letztendlich für die wahrheitsgemäße Beantwortung verantwortlich.
Bestehende Erkrankungen können zu (teilweise zeitlich befristeten) Beitragsaufschlägen/Risikozuschlägen führen. Es besteht die Möglichkeit. Leistungseinschränkungen und Ausschlüsse zu vereinbaren. Der Versicherungsschutz kann aber auch ganz abgelehnt werden.
⚠️ Bei einer Krankheitskostenvollversicherung sind Ausschlüsse nicht zu empfehlen.
Werden Krankheiten nicht angezeigt, so hat der Versicherer das Recht, den Vertrag aufzukündigen, vom Vertrag zurückzutreten und den Vertrag anzufechten.
👁 Siehe auch: arglistige Täuschung
Schlagwort: Vorerkrankungen, Leistungsausschlüsse, Leistungseinschränkungen, Antragsablehnung
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