Krankenversicherung gesetzliche, Beitragsbemessungsgrenze: Unterschied zwischen den Versionen

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Krankenversicherung gesetzliche, Beitragsbemessungsgrenze (BMG) <br />
Krankenversicherung gesetzliche, Beitragsbemessungsgrenze (BMG) <br />


Die Beitragsbemessungsgrenze ist eine '''Rechengröße des Sozialversicherungsrechtes''' und stellt den Höchstbetrag dar, der zur Berechnung des Beitrages der gesetzlichen Krankenversicherung herangezogen wird. Die Höhe der Beitragbemessungsgrenze wird jährlich neu festgelegt. Ausschlaggebender Faktor ist das Arbeitsentgelt des gesetzlich Versicherten. Für Einkommensanteile oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze sind keine Beiträge durch den gesetzlich Versicherten zu entrichten.<br />
Die Beitragsbemessungsgrenze ist eine '''Rechengröße des Sozialversicherungsrechtes''' und stellt den Höchstbetrag dar, der zur Berechnung des Beitrages der gesetzlichen Krankenversicherung herangezogen wird. Die Höhe der Beitragbemessungsgrenze wird '''jährlich neu festgelegt'''. Ausschlaggebender Faktor ist das Arbeitsentgelt des gesetzlich Versicherten. Für Einkommensanteile oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze sind keine Beiträge durch den gesetzlich Versicherten zu entrichten.<br />


  Die Beitragsbemessungsgrenze beträgt für das Jahr XXX XXX
  Die Beitragsbemessungsgrenze beträgt für das Jahr XXX XXX
Siehe auch: [[Krankenversicherung gesetzliche, allgemeiner Beitragssatz ]]<br />
Siehe auch: [[Krankenversicherung gesetzliche, allgemeiner Beitragssatz ]]<br />
Siehe auch: [[Krankenversicherung gesetzliche, ]]<br />
Siehe auch: [[Krankenversicherung gesetzliche, beitragspflichtige Einnahmen]]<br />
Siehe auch: [[Jahresverdienstgrenze (JAV)]]<br />
Siehe auch: [[Jahresverdienstgrenze (JAV)]]<br />



Version vom 27. November 2016, 09:27 Uhr

Krankenversicherung gesetzliche, Beitragsbemessungsgrenze (BMG)

Die Beitragsbemessungsgrenze ist eine Rechengröße des Sozialversicherungsrechtes und stellt den Höchstbetrag dar, der zur Berechnung des Beitrages der gesetzlichen Krankenversicherung herangezogen wird. Die Höhe der Beitragbemessungsgrenze wird jährlich neu festgelegt. Ausschlaggebender Faktor ist das Arbeitsentgelt des gesetzlich Versicherten. Für Einkommensanteile oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze sind keine Beiträge durch den gesetzlich Versicherten zu entrichten.

Die Beitragsbemessungsgrenze beträgt für das Jahr XXX XXX

Siehe auch: Krankenversicherung gesetzliche, allgemeiner Beitragssatz
Siehe auch: Krankenversicherung gesetzliche, beitragspflichtige Einnahmen
Siehe auch: Jahresverdienstgrenze (JAV)


Schlagwort: Beitragsbemessungsgrenze