Krankenversicherung private, Rechnungsverauslagung: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 28. November 2016, 07:03 Uhr
Krankenversicherung private, Rechnungsverauslagung
Arztrechnungen:
Als Privatpatient müssen Sie nicht unbedingt in Vorleistung gehen. Reichen Sie Ihre Kostenbelege umgehend bei Ihrem Krankenversicherer im Original ein und nach Erstattung dieser Rechnungen begleichen Sie innerhalb des Zahlungsziels dann Ihren Arzt. Häufig erhalten Sie die Rechnung über eine privatärztliche Abrechnungsstelle . Diese Abrechnungsstelle übernimmt den Honorareinzug für Ihren Arzt.
Medikamentenkosten:
Wenn es um Medikamente geht und diese häufig bezogen werden oder eine medikamentöse Dauerbehandlung erforderlich ist, stellt die Apotheke Ihnen gerne auch eine Monatsrechnung aus, die Sie, wie oben erläutert, behandeln.
Krankenhausrechnungen:
Haben Sie einen Krankenhausaufenthalt hinter sich, so rechnet das Krankenhaus i.d.R. mit Ihrer privaten Krankenversicherung direkt ab.
Siehe auch: Krankenversicherung private, Rechnungseinreichung
Schlagwort: Rechnung verauslagen, Rechnungsverauslagung,