Krankenversicherung gesetzliche, Beitragsbemessungsgrenze: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Versicherungen.org Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 16: Zeile 16:


<center>{{bimpimV02}}
<center>{{bimpimV02}}





Version vom 18. Dezember 2019, 04:48 Uhr




Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) ist eine Rechengröße des Sozialversicherungsrechtes und stellt den Höchstbetrag dar, der zur Berechnung des Beitrages der gesetzlichen Krankenversicherung herangezogen wird. Die Höhe der Beitragbemessungsgrenze wird jährlich neu festgelegt. Ausschlaggebender Faktor ist das Arbeitsentgelt des gesetzlich Versicherten. Für Einkommensanteile oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze sind keine Beiträge durch den gesetzlich Versicherten zu entrichten.

Die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt für das Jahr 2022 monatlich: 5.362,50 € oder jährlich: 64.550,00 €. 


👁 Siehe auch: Krankenversicherung gesetzliche, allgemeiner u. ermäßigter Beitragssatz
👁 Siehe auch: Krankenversicherung gesetzliche, beitragspflichtige Einnahmen
👁 Siehe auch: Krankenversicherung gesetzliche, Jahresverdienstgrenze
Schlagwort:


< zurück Einträge vorwärts >      Alle Einträge zur gesetzlichen Krankenversicherung anzeigen   zur Hauptseite 


Bim pim v02.png














.-.-.-.