Berufshaftpflichtversicherung, Erfüllungsschaden: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 24. März 2020, 08:11 Uhr
Sofern der Schuldner vertraglich zugesagte Leistungen nicht erbringt/einhält, der Vertrag also von ihm nicht erfüllt wird und der Auftraggeber hierdurch ein Schaden erleidet, ist ein Erfüllungsschaden entstanden.
Beispiel: Ein Auftrag wird in der vertraglich vereinbarten Zeit nicht rechtzeitig erfüllt. Der Auftraggeber hat Umsatzeinbußen.
Viele Haftpflichtversicherer schließen diese Erfüllungsschäden vom Schutz aus.
Schlagwort:Erfüllungsfolgeschaden
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