Haftung: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 16. Mai 2020, 08:06 Uhr
Haftung ist ein unterschiedlich verwendeter Rechtsbegriff, der die Leistungspflicht des Schuldners gegenüber seinem Gläubiger, das Einstehen müssen eines Rechtssubjekts für einen entstandenen Schaden oder im engeren Sinn das Unterworfen sein des Vermögens eines Schuldners gegenüber dem Zugriff des Gläubigers umschreibt. Quelle: Wikipedia
👁 Siehe: Haftung, unbegrenzte Haftung § 823 BGB
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