Versicherungsschein: Unterschied zwischen den Versionen

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- Vertragsbeginn<br />
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      - Vereinbarter Versicherungsschutz  
- Vereinbarter Versicherungsschutz <br />
      - Versicherungsbeitrag
 
      - Fälligkeit des Beitrags
- Versicherungsbeitrag<br />
      - Versicherungsscheinnummer
 
      - Individuelle Vereinbarungen
- Fälligkeit des Beitrags<br />
      - Leistungssauschlüsse
 
      - Allgemeine und besondere Versicherungsbedingungen (AVB)
- Versicherungsscheinnummer<br />
      - Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
 
      - Sonderregelungen<br />
- Individuelle Vereinbarungen<br />
      - nicht abschließend
 
- Leistungssauschlüsse<br />
 
- Allgemeine und besondere Versicherungsbedingungen (AVB)<br />
 
- Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)<br />
 
- Sonderregelungen<br />
- nicht abschließend





Version vom 8. Juli 2020, 05:24 Uhr

Der Versicherungsschein, auch Versicherungspolice oder nur Police genannt, ist der direkte Nachweis über einen bestehenden Versicherungsschutz. Im Versicherungsschein sind die Daten des Vertrags enthalten. So werden hier Leistungen und auch Ausschlüsse definiert. Darüber hinaus sind die geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen benannt. Ebenso können besondere Vereinbarungen zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer enthalten sein.

I.d.R. weist die Police folgendes aus:

- Vertragsbeginn
- Vereinbarter Versicherungsschutz

- Versicherungsbeitrag

- Fälligkeit des Beitrags

- Versicherungsscheinnummer

- Individuelle Vereinbarungen

- Leistungssauschlüsse

- Allgemeine und besondere Versicherungsbedingungen (AVB)

- Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

- Sonderregelungen

- nicht abschließend


Die Originalpolice sollte sicher aufbewahrt werden. Im Leistungsfall, z.B. Auszahlung einer Lebensversicherung, muß diese Police im Original vorgelegt werden. Der Inhaber einer Police gilt häufig als Bezugsberechtigter.

Wurde eine Versicherung beendet, so verjähren Ansprüche des Versicherungsnehmers nach drei Jahren. Solange sollte der Versicherungsschein auf jeden Fall aufgehoben werden. Verlorene Policen sollten dem Versicherer gemeldet werden. Der Versicherungsnehmer erhält eine neue Police.





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