Krankenversicherung gesetzliche, elektronische Patientenakte: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 10. Juli 2020, 06:58 Uhr
10-07-2020 - Der Bundestag hat das „Patientendaten Schutz Gesetz“ verabschiedet. Somit soll die gesetzliche Grundlage geschaffen werden die Elektronische Patientenakte (ePA) zu nutzen.
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Erkrankungen, Diagnosen, Therapien, Medikationen, Impfausweis, Bonusheft vom Zahnarzt, Blutwerte, Mutterpass und weiteres können abgerufen werden.. Somit wird ein schneller Informations,- Datenaustausch zwischen den Ärzten, Apotheken, Krankenhäusern und Patienten ermöglicht.