Privathaftpflichtversicherung, Bauherr / Bauvorhaben: Unterschied zwischen den Versionen

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Kommen auf der Baustelle Personen zu Schaden, so trägt der Bauherr die volle Verantwortung. Durch Architekten, Bauunternehmer und Handwerker wird der Bauherr nicht von seiner Sorgfaltspflicht entbunden. Als Bauherr haben Sie die Gefahrenstelle veranlasst und tragen somit auch die Verantwortung und haften im Schadenfall.
Kommen auf einer Baustelle Personen zu Schaden, so trägt der Bauherr die volle Verantwortung. Durch Architekten, Bauunternehmer und Handwerker wird der Bauherr nicht von seiner Sorgfaltspflicht entbunden. Als Bauherr haben Sie die Gefahrenstelle veranlasst und tragen somit auch die Verantwortung und haften im Schadenfall.


'''Versicherungsschutz bis zu ca. EUR 25.000 Bauvorhaben ist i.d.R. in der Privathaftpflichversicherung eingeschlossen.''' Die Bauherrenhaftpflichtversicherung schützt den Bauherren während der Bauzeit des Bauwerkes und als Grundstückseigentümer. Diese Versicherung ist zeitlich befristet. <br />
'''Versicherungsschutz bis zu ca. EUR 25.000 Bauvorhaben ist i.d.R. in der Privathaftpflichversicherung eingeschlossen.''' Die Bauherrenhaftpflichtversicherung schützt den Bauherren während der Bauzeit des Bauwerkes und als Grundstückseigentümer. Diese Versicherung ist zeitlich befristet. <br />
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Version vom 3. Dezember 2016, 11:05 Uhr

Privathaftpflichtversicherung, Bauherr / Bauvorhaben


Kommen auf einer Baustelle Personen zu Schaden, so trägt der Bauherr die volle Verantwortung. Durch Architekten, Bauunternehmer und Handwerker wird der Bauherr nicht von seiner Sorgfaltspflicht entbunden. Als Bauherr haben Sie die Gefahrenstelle veranlasst und tragen somit auch die Verantwortung und haften im Schadenfall.

Versicherungsschutz bis zu ca. EUR 25.000 Bauvorhaben ist i.d.R. in der Privathaftpflichversicherung eingeschlossen. Die Bauherrenhaftpflichtversicherung schützt den Bauherren während der Bauzeit des Bauwerkes und als Grundstückseigentümer. Diese Versicherung ist zeitlich befristet.

Versicherungsschutz besteht wenn der Bauherr seiner

  • Verkehrssicherungspflicht (Baustelle, Zufahrt, Materiallager),
  • Auswahlpflicht (er muß geeignete Architekten und Handwerker auswählen),
  • Überwachungspflicht (Unfallgefahr auf der Baustelle)

nicht ausreichend nachkommt.


Siehe auch: XXX


Schlagwort: Bauvorhaben, Bauherrenhaftpflicht